Verbotsantrag
D: Jeder vierte NPD-Funktionär ist vorbestraft
Diese beziehen sich demnach auf politisch motivierte Straftaten, die zum Teil bis in die 90er-Jahre zurückreichen. Bei den Straftaten geht es der "Berliner Zeitung" zufolge unter anderem um Körperverletzung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz und die Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen.
Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen demnach rechtskräftige Urteile, die meist in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung mündeten. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben.
Die Antragsschrift des deutschen Bundesrats war Anfang Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Der Antrag listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht. Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der NPD V-Leute platziert hatten.
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