15-jähriges Mädchen

Diversion für Bombendrohung an eigener Schule

Oberösterreich
09.12.2025 10:39

Für eine Bombendrohung gegen ihre Schule im Bezirk Eferding bekam am Dienstag eine 15-Jährige eine Diversion. Weil sie Reue zeigte und ihren Fehler einsah, ließ der Richter statt Generalprävention Nachsicht walten. Dass es eine leere Drohung war, war auch ohne Durchsuchung nach ihrer Befragung nach der Tat klar.

Eine Diversion hat das Gericht in Wels am Dienstag für eine 15-Jährige nach einer versuchten Bombendrohung gegen ihre Schule beschlossen. Die Angeklagte muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten leisten. Der Richter wertete das Schuldeingeständnis, den positiven Lebenswandel seit der Tat und dass es beim Versuch geblieben ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Dieser Drohung folgte keine Durchsuchung
Die Jugendliche soll im Mai mit einer Bekannten ein E-Mail verfasst haben, in dem im Namen des „Islamischen Staats“ für den Folgetag die Explosion einer Bombe angekündigt wurde. Das Mail wurde am 26. Mai geschrieben. An diesem Tag waren zahlreiche Bombendrohungen gegen Schulen in mehreren Bundesländern verschickt worden. Umfangreiche Polizeieinsätze und teilweise Evakuierungen waren die Folge. Aber nicht in diesem Fall: Das Mädchen wurde noch am selben Morgen von der Polizei befragt, wobei klar wurde, dass es keine Bombe gibt.

Knappe halbe Stunde verhandelt
„Die Drohung ist nicht schlagend geworden. Hier sitzt eine 15-Jährige, die einsieht, dass sie einen Fehler begangen hat“, sagte der Richter. Nach nicht einmal einer halben Stunde war die Verhandlung beendet. Die Angeklagte, die sich reumütig zeigte, nahm die Diversion an. Sie muss mit dem Verein Neustart Kontakt aufnehmen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Freundin nicht angeklagt
Zum Tatzeitpunkt war die Österreicherin 14 Jahre alt und damit strafmündig. Laut Strafantrag drohte ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu 2,5 Jahren. Die Tat sei beim Versuch geblieben und es komme für die Angeklagte das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung, hieß es vom Gericht. Die zweite Beteiligte sei rechtzeitig „vom Versuch strafbefreiend zurückgetreten“ und müsse sich in dem Prozess nicht verantworten.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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