Wegen „Gefahr im Verzug“ wurde jener fünfjährige Schäferhund, der in Gramastetten in Oberösterreich eine Spaziergängerin angefallen hatte, sofort abgenommen. Wer seine Unterbringung am Ende zahlt, ist noch unklar. Jetzt wird ein Behördenprozess abgespult, an dessen Ende der Tod des bissigen Tieres stehen könnte.
Wie geht’s weiter mit jenem Schäferhund, der in Gramastetten nach einer Attacke „wegen Gefahr im Verzug“ von der BH Urfahr-Umgebung abgenommen wurde? „Jetzt ist die Gemeinde am Zug. Sie muss über das dauerhafte Verbot der Haltung entscheiden“, erklärt Bezirkshauptmann Ferdinand Watschinger. Erst dann kann die BH den fünfjährigen Hund der Besitzerin entziehen. Bis dahin bleibt er ihr Eigentum.
Regress – fraglich
Und daher müsste sie auch für die Unterbringung des Schäfers in einem Tierheim aufkommen – täglich fallen hier 28 Euro Kosten an, die von der Bezirksbehörde vorgestreckt werden. Ob diese dann bei der Besitzerin regressiert werden, ist noch ungeklärt.
Auffällig oder doch besonders gefährlich
Im nächsten Schritt werden Gutachten erstellt, ob der Hund, der derzeit im Tierheim in Einzelhaltung ist, nur „auffällig“ oder „besonders gefährlich“ ist. Ist er auffällig, kann er unter Auflagen vermittelt werden. Gilt er als besonders gefährlich, darf er nicht mehr an Private vergeben werden und die BH kann die Einschläferung verordnen. Die Hundehalterin bekommt für ihr abgenommenes Tier keine finanzielle Ablöse.
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