Zu 30 Monaten Haft wurde ein junger Ungar (21) für seine Wahnsinnsfahrt im Jänner vom Landesgericht Wels bekommen. Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig: Sie legte Berufung gegen das Urteil ein. Nun muss das Oberlandesgericht in Linz über die Strafhöhe entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Wels hat Strafberufung gegen das Urteil gegen einen 20-jährigen Raser, der sich in der Nacht auf den 31. Jänner eine wahnwitzige Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte, die mit mehreren Verletzten endete, eingereicht. Der Ungar aus Linz war vergangenen Freitag im Landesgericht Wels nicht rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte legte keine Rechtsmittel ein, teilte das Gericht mit.
Kein Mordversuch
Die Geschworenen, die mehr als 90 Fragen zu beantworten hatten, sahen in keinem der zahlreichen gefährlichen Vorfälle einen Mordversuch, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. In 34 der Fragen ging es darum, ob der Mann versucht habe, jemanden zu töten. In all diesen Fällen erfolgte aber ein klarer Freispruch.
Mehrere Delikte
Der Angeklagte wurde wegen schwerer – teils versuchter, teils vollendeter – Körperverletzung in sieben Fällen, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit in drei Fällen, wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung an mehr als zehn Personen, sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz – er hatte einen Schlagring dabei – und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen.
Gegen Polizeiauto gefahren
Eigentlich hätte es eine Aussprache mit seiner Ex-Freundin werden sollen, zu der er ohne Führerschein und mit dem Kennzeichen der Mutter fuhr. Er war mit teils über 200 km/h rund 30 Kilometer durch die Nacht gerast, hatte dabei unzählige Menschen gefährdet – darunter auch seine Ex, die am Beifahrersitz Platz genommen hatte – bis er schließlich gegen ein Polizeiauto krachte. Das Oberlandesgericht Linz hat nun über die Strafhöhe zu entscheiden.
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