Dieses Urteil mitten im Sommer-Reiseverkehr könnte noch für Wirbel sorgen: Denn der Verwaltungsgerichtshof hat einem Autofahrer recht gegeben, der auf der Südautobahn zu schnell unterwegs gewesen war, aber etwas nachweisen konnte, was auch auf vielen anderen Streckenabschnitten der Fall ist.
Als auf Höhe der Raststation Wörthersee in Kärnten das Verkehrsministerium von Kilometer 339,58 bis 340,74 auf der Südautobahn ein Tempolimit wegen Lärmschutzes verordnete, herrschte große Aufregung, warum dies ausgerechnet hier passierte – denn nach der Abfahrt zur Raststätte gibt es sowieso eine 30er-Beschränkung.
Doch was gilt, wenn man von dort zurück auf die Autobahn auffährt? Natürlich Tempo 100; schließlich befindet man sich ja noch in dieser Zone. Oder nicht?
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