Im Vorjahr ereignete sich knapp ein Viertel der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss im Juli und August. Laue Abende und Geselligkeit würden viele Menschen verleiten, mehr alkoholische Getränke zu konsumieren und „beschwipst“ den Heimweg anzutreten, teilte der ÖAMTC am Montag in einer Aussendung mit.
Im Vergleich zu 2020 habe es im Vorjahr bereits 30 Prozent mehr Alkounfälle gegeben. Im gesamten Jahr waren es 2705 Alkounfälle mit Personenschaden auf Österreichs Straßen. Ungefähr 3000 Menschen wurden dabei verletzt, 33 kamen ums Leben. Die meisten dieser Unfälle ereigneten sich auf Gemeindestraßen im Ortsgebiet. Bei den Altersgruppen führen die 30- bis 39-Jährigen die Statistik an (23 Prozent der alkoholisierten Unfallbeteiligten). An zweiter Stelle folgen die 20- bis 29-Jährigen (fast 20 Prozent). Insgesamt sind es deutlich mehr Männer als Frauen.
Laut ÖAMTC ging zwar die Zahl der alkoholisierten Pkw-Lenkerinnen und -lenker in den vergangenen Jahren zurück, dafür stiegen jene der Radfahrenden, Motorradfahrenden und Lenkenden von (E-)Scootern an. Mehr als ein Fünftel der Alkounfälle ereignete sich an Samstagen. Im Regelfall lösen die Verkehrsteilnehmenden selbst den Unfall aus, es gibt also keine Beteiligung anderer.
Strafen bis zu 5900 Euro möglich
„Die hohe Zahl an Alkoholunfällen ist besorgniserregend und verdeutlicht einmal mehr, dass die negativen Auswirkungen alkoholischer Getränke im Straßenverkehr viel zu oft unterschätzt werden. Häufig werden klar erkennbare körperliche Anzeichen und Einschränkungen auch einfach ignoriert. Doch der Konsum von Alkohol beeinträchtigt die Sinnesleistungen erheblich, die Fahrsicherheit sinkt, die Fehlerquote steigt“, sagte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger in einer Aussendung.
Häufig werden klar erkennbare körperliche Anzeichen und Einschränkungen einfach ignoriert. Doch der Konsum von Alkohol beeinträchtigt die Sinnesleistungen erheblich, die Fahrsicherheit sinkt, die Fehlerquote steigt.
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger
Grundsätzlich gilt in Österreich eine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut, Besitzerinnen und Besitzer von Probeführerscheinen sowie Lkw- und Buslenkende müssen sich an eine 0,1-Promille-Grenze halten. Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe bis zu 5900 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille kann auch der Führerschein entzogen werden. Rechtsschutz- und Kaskoversicherungen steigen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss aus.
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