Der - mittlerweile längst aufgelöste - Wiener Jugendgerichtshof hatte 1999 ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen den gebürtigen Wiener geführt. Das Opfer war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, ein.
Der Mann lebte daraufhin im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennengelernt hatte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Partnerschaft mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar. Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.
33-Jähriger drohte, Mädchen und Mutter etwas anzutun
Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, immer nachts, wenn seine Frau schlief. Bis zum März 2006 vergriff er sich an der Kleinen, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang. Er werde - sollte sie etwas sagen - ihr und der Mutter "etwas antun", gab der Mann dem Mädchen unmissverständlich zu verstehen.
Der Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich beim Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern das betroffene Mädchen den Umarmungen des Stiefvaters mit äußerstem Widerwillen zu entziehen versuchte und eine abwehrende Körperhaltung einnahm. Sie fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.
SMS an Opfer: "Ich träume von dir und denke andich"
Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem eine SMS sichergestellt, die der Mann an die zu diesem Zeitpunkt Elfjährige geschrieben hatte: "Ich träume von dir und denke die ganze Zeit an dich. Ich sehe dich vor mir, aber ich spüre dich nicht, das tut mir weh, deine Nähe beruhigt mich und das fehlt mir."
OLG erhöht Haftstrafe um halbes Jahr
Das Landesgericht Eisenstadt hatte den 33-Jährigen wegen Missbrauchs im Jänner 2013 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts leistete nun der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hob die Strafe "wegen des geringen Alters des Opfers" um ein halbes Jahr an, wie der vorsitzende Richter Dietmar Krenn in der Urteilsbegründung ausführte. Der Beschuldigte wurde somit wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
5.000 Euro Schmerzensgeld für 18-Jährige
Sein mittlerweile 18 Jahre altes Opfer leidet noch immer an den Folgen des Missbrauchs. Dass ihr Peiniger ihr 5.000 Euro an Schmerzensgeld zahlen sollte - das Landesgericht Eisenstadt hatte ihr bei der erstinstanzlichen Verurteilung des Täters diesen Betrag zugesprochen -, hatte der 33-Jährige ebenso bekämpft wie die über ihn verhängte Freiheitsstrafe.
Das OLG bestätigte am Freitag aber auch den Privatbeteiligten-Zuspruch in voller Höhe. Dieser sei "für die erlittene Angst, die Demütigung und das neuerliche 'Durchleben-Müssen' durch die Aussage bei Gericht" in jedem Fall gerechtfertigt, verwies Krenn auf die "erhebliche psychische Traumatisierung" des Opfers.










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