Voll geständig, aber:

„Pedo-Hunter“ waren vor Gericht „schmähstad“

Oberösterreich
03.07.2025 12:46

Sie waren voll geständig, brachten aber den Mund sonst nicht viel auf. Und das bewahrte sie vielleicht vor einer strengeren Strafe. Jene beiden Freunde (23, 21), die sich im Internet als 15-Jährige ausgaben, um „Pädophile“ in die Falle zu locken, müssen aber weiter im Gefängis bleiben und eine strengere Strafe ist noch möglich.

„Ich entschuldige mich bei den Opfern“, „Es war das Dümmste, das ich jemals in meinem Leben gemacht habe“, „Ich werde nie wieder eine Straftat begehen“ – jene Phrasen, die das Gericht gerne hört, ratterten die beiden Angeklagten – ein Österreicher mit Migrationshintergrund (23) und ein Rumäne (21) – brav herunter. Sonst gaben sie sich eher wortkarg, vor allem der 23-Jährige. 

„Abreibung verpassen“
Sie gaben zu, in zwei Nächen drei ihrer Meinung nach pädophile Männer in der Umgebung von Mauthausen in Fallen zu locken. „Um ihnen eine Abreibung zu verpassen“, wie sie später ausführten. Dabei richtete der 23-Jährige in einer Homosexuellen-Dating-App einen Account ein, gab sich als 15-jähriger „Maxi“ aus. Und als sich Männer – vor Gericht tauchten dann drei 25- bis 30-Jährige als Opfer auf – meldeten, verabredete man Treffen.

Bankomatüberweisung war entscheidende Spur
„Es war dann sehr spontan“, meinte der 21-Jährige, der nicht erklären konnte oder wollte, warum er mitmachte. Die Opfer wurden mit Messer, Softgun und Baseballschläger bedroht, die Täter waren schwarz gekleidet, trugen Sturmhauben. „Das klingt nicht sehr spontan“, so die Anklägerin. Keiner der Männer wehrte sich.

Das erste Opfer hob sogar noch mehr als 1800 Euro vom Bankomaten ab und die Täter überwiesen dann vom Internet-Vereinskonto des Mannes 4800 Euro aufs Konto des Erstangeklagten. Dabei wurde als Empfänger zwar Maximilian als Name eingegeben, aber das half nichts. Durch diese Tat war der 23-Jährige rasch ausgeforscht. Dass er da einen Blödsinn gemacht hatte, bemerkte er aber noch vorher, überwies das Geld binnen weniger Stunden zurück. Daher wurde diese Tat von der Anklage gestrichen – wegen tätiger Reue.

Selbstjustiz nach Internet-Vorbildern
„Ich leide noch immer unter Schlafstörungen“, gab ein 26-jähriges Opfer zu Protokoll, das 1500 Euro Schmerzensgeld forderte. Die anderen beiden hatten die Taten offenbar besser weggesteckt. „Sie haben nichts Unrechtes getan, weil der Kontakt zu einem 15-Jährigen legal ist“, hatte die Staatsanwältin gleich zu Beginn der Verhandlung festgestellt. Und dass die beiden Täter offenbar ihre moralischen Prinzipien in Selbstjustiz lösen wollten, nachdem sie in sozialen Medien von anderen „Pedo-Huntern“ gelesen hatten. „Ein verwerfliches Motiv“, so die Anklägerin.

Angeklagte nahmen an
Wegen des umfangreichen Geständnisses ging die Verhandlung wegen schweren Raubes, schwerer Erpressung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung im bis auf den letzten Platz gefüllten Raum des Linzer Landesgerichts schneller als erwartet. Der 23-Jährige, der vier Vorstrafen hat, davon die letzte erst im Jänner 2025 bedingt ausgesprochen, bekam 33 Monate Haft, sein zum Tatzeitpunkt noch jugendlicher Komplize 21 Monate, davon sieben „scharf“. Jenem Opfer, das psychische Leiden geltend machte, müssen sie 300 Euro überweisen – alle anderen Schäden wurden schon vor dem Prozess wiedergutgemacht. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab noch keine Erklärung ab, damit ist der Spruch des Schöffengerichts noch nicht rechtskräftig.

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