Folterknecht in Syrien
Lebenslange Haft für Orthopäde in Deutschland
Seine Vergangenheit hat einen seit zehn Jahren in Deutschland lebenden syrischen Arzt eingeholt und vor Gericht gebracht. Am Montag ist der 40-Jährige wegen Folter und Kriegsverbrechen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Gericht in Frankfurt am Main sah es als erwiesen, dass Alaa M. zwei Menschen getötet und neun Menschen schwer verletzt hatte. Begangen wurden die Taten in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien. Für den heute 40-jährigen Angeklagten wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist dem Vernehmen nach so gut wie ausgeschlossen.
Mitglied einer „Beseitigungsgruppe“ in Syrien
Der Vorsitzende Richter Christoph Koller schilderte in der Urteilsbegründung die Taten des Angeklagten im Militärkrankenhaus in der Stadt Homs. Dort habe er zu einer Gruppe Ärzte gehört, die als die „Beseitigungsgruppe“ bekannt gewesen sei. Opfer waren inhaftierte Zivilisten, die der Opposition gegen den damaligen Machthaber Bashar al-Assad zugerechnet wurden. Der Arzt habe sadistische Neigungen und diese bei der Folter ausgelebt. „Der Angeklagte genoss es vor allem, ihm minderwertig und unterlegen erscheinenden Menschen körperliche Schmerzen zu bereiten“, sagte Koller.
Der Mann lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hat in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs wiedererkannt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn begann im Jänner 2022.
Arzt sah sich als Opfer eines Komplotts
Die deutsche Bundesanwaltschaft forderte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Seine Anwälte kämpften für einen Freispruch vom Anklagevorwurf der Tötungen. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Der Mann selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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