Nach Attacke im Stubai

Kuh-Opfer wehrt sich nun gegen „Lügen“ vor Gericht

Tirol
12.06.2025 08:00

Im Kampf um Schadenersatz musste eine deutsche Wanderin (66) am Innsbrucker Landesgericht erneut eine bittere Niederlage einstecken. Doch sie gibt nicht auf und geht nun sogar zum Angriff über.

Während wohl etliche Bauern in Tirol jubeln, ist Petra M. aus Nordrhein-Westfalen über die neuerliche Abweisung ihrer Schadenersatzklage über rund 10.000 Euro am Landesgericht Innsbruck „einfach nur fassungslos“.

Wie mehrfach berichtet, wurde die mittlerweile 66-jährige Deutsche im Juni 2022 bei einer Wanderung im Stubaital vor den Augen ihres Mannes von einer Kuh brutal attackiert. Mit schweren Prellungen und Quetschungen am Körper sowie Schwellungen im Gesicht musste sie in die Innsbrucker Klinik geflogen werden. „Ich habe panische Angst, wenn ich heute Kühe sehe“, schildert die Tirol-Urlauberin die psychischen Folgen.

Obwohl sie keinen Hund dabei hatte und Abstand hielt, wurde die Deutsche angeblich von einer ...
Obwohl sie keinen Hund dabei hatte und Abstand hielt, wurde die Deutsche angeblich von einer Mutterkuh attackiert.(Bild: Fischer Claudia)

Schadenersatzklage wurde von Gericht abgewiesen
Doch nun muss die Deutsche den nächsten Rückschlag vor Gericht hinnehmen: Für die Richterin ist der Übeltäter nämlich nicht eindeutig identifiziert und es sei unklar, ob tatsächlich eine Mutterkuh für den Angriff verantwortlich war. Außerdem sei der Wanderweg laut Ansicht des Gerichtes trotz eines Bummelzugs nur wenig frequentiert und das Weidegebiet für einen Zaun ohnehin zu groß.

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Auf den Almen besteht Lebensgefahr, vor Gericht werden aber bewusste Falschaussagen toleriert und es wird nichts als gelogen

Kuh-Opfer Petra M.

„Niemand übernimmt Verantwortung und ich bleibe auf allen Kosten sitzen. Allein die Hubschrauberbergung hat rund 6000 Euro gekostet“, versteht Petra M. die Welt nicht mehr. „Meinem Mann und mir wird vor Gericht kein Wort geglaubt, aber der Gutachter kann mit einem ein Jahr später gemachten Foto beweisen, dass die Kuh eine Glocke trug und ich damit vorgewarnt hätte sein müssen“, geht die 66-Jährige mit dem Urteil hart in Kritik und wettert: „Auf den Almen besteht Lebensgefahr, vor Gericht werden aber bewusste Falschaussagen toleriert und es wird nichts als gelogen.“

„Frühere Vorfälle wurden stets von allen vertuscht“
Zumindest hat die leidenschaftliche Wanderin nun schwarz auf weiß, dass Bauer, Hirte und Substanzverwalter von früheren Kuh-Attacken gewusst haben. Insgesamt sollen in drei Jahren ja sieben Menschen von Kühen verletzt worden sein. „Das haben sie bislang stets abgestritten“, ärgert sich die Deutsche, die bereits vor der Abweisung der Klage bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Falschaussage erstattet hatte. Auch nach dem nun gefällten Urteil hält sie sich weitere rechtliche Schritte offen

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