Bereits 25. Vorstrafe

Elf Jahre Gefängnis für notorischen Betrüger

Gericht
02.08.2025 06:00

Noch während seiner letzten Haftstrafe fing ein 62-Jähriger wieder mit dem Betrügen an. Unter den Opfern sind nicht nur die Bank des Niederösterreichers und sein Tierarzt – sondern auch sein eigener Sohn. Jetzt muss er wieder für lange Zeit ins Gefängnis.

Es scheint so, also könnte Arthur K. nicht anders, als zu betrügen. Er hat 24 Vorstrafen, saß 19 Jahre hinter Gittern – meist wegen Betrugs. Eine Besserung ist auch nicht in Sicht: Noch während seiner letzten Haftstrafe über neun Jahre wurde er hinter Gittern wieder kriminell.

Zig Betrugsfakten angeklagt
Und erneut gründete der 62-Jährige eine GmbH, agierte als „vertrauenswürdiger“ Geschäftsführer und zog jeden, der ihm über den Weg lief, über den Tisch: Investoren, Banken, Leasingfirmen und mehr – die klassischen Opfer in solchen Betrugsfällen. Geld verschob er dabei wie in einem Schneeballsystem.

Tierarzt und Sohn unter Opfern
Doch dabei blieb es nicht, denn er bezahlte auch beim Fleischhauer, Bäcker und selbst beim Tierarzt für Behandlungen seiner Hunde seine Rechnungen nicht. Arthur K. bot sogar zwei niederösterreichischen Sportclubs einen Sponsoringvertrag an, gab sich als millionenschwerer Investor aus – die lehnten aber glücklicherweise ab. Ein besonders skrupelloses Detail: Der größte Geschädigte ist sein eigener Sohn ...

Anwalt Manfred Arbacher-Stöger vertritt zusammen mit Kanzleipartnerin Elisabeth Thaler eines der ...
Anwalt Manfred Arbacher-Stöger vertritt zusammen mit Kanzleipartnerin Elisabeth Thaler eines der Opfer.(Bild: Zwefo)

Also landet er wieder auf der Anklagebank im Landesgericht Krems (NÖ). Der Schaden: über 400.000 Euro. Weil er die Betrügereien wieder aufgenommen hat, als er noch seine letzte Gefängnisstrafe absaß, kommt die Strafschärfung zum Einsatz – dem 62-Jährigen drohen also 15 Jahre Haft.

Angeklagter zeigte Prozessbeteiligte an
Dabei fühlt sich der Niederösterreicher völlig unschuldig in dem von „Widersachern provozierten Strafverfahren“. Diese Ansicht könnte wohl mit ein Grund sein, warum er noch vor dem Prozess im Ermittlungsverfahren die Staatsanwältin, die ermittelnden Beamten und auch die Opfervertreter – darunter die Anwälte Manfred Arbacher-Stöger und Elisabeth Thaler – anzeigte.

Vergebens: Der notorische Betrüger kassiert elf Jahre Gefängnis wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, betrügerische Krida und Sozialbetrug. Seine 25. Vorstrafe ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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