Bundesliga im Ticker
Ein Salzburger ertappte in seinem Haus zwei Einbrecher – und schoss. Ein Mann wurde dabei getötet. Von Notwehr ist die Rede. Aber wie weit darf diese gehen? In Kärnten gab es ähnliche Fälle, die vom Gesetz letztlich ganz unterschiedlich gesehen wurden – bis hin zum Mordvorwurf.
Jeder darf sich und auch sein Vermögen verteidigen – aber mit welchen Mitteln? Sind Schüsse gerechtfertigt? Wie schaut es mit der Verwendung eines Messers oder einer anderen Waffe aus? Und gibt es sogar Situationen, in denen man gar nichts machen sollte, um nicht selbst Ärger mit der Justiz zu riskieren?
Die Selbstverteidigung zur Abwehr von Verletzungen oder Schäden ist in §3 des Strafgesetzbuches geregelt – schauen wir uns das einmal genauer an.
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