Eine Vorarlbergerin wurde sowohl von ihrem italienischen Ex-Freund, als auch vom marokkanischen Noch-Ehemann misshandelt. Am Donnerstag mussten sich die beiden am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Seit vier Monaten sitzt der 42-jährige Nordafrikaner in Untersuchungshaft. Als er in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, sitzt der 49-jährige Ex-Freund des Opfers bereits im Raum. Schnell wird klar, dass die beiden keine Freunde mehr werden. Doch dazu später. Hauptangeklagter ist der Marokkaner. Er muss sich wegen fortgesetzter Gewalt, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und versuchter schwerer Körperverletzung gegenüber seiner Noch-Gattin verantworten.
Gewalt und abscheuliche Drohungen
Laut Vorwurf des Staatsanwaltes hatte der 42-jährige Beschuldigte seine Frau über Monate immer wieder geschlagen, getreten, zum Analverkehr gezwungen und bedroht. „Ich schneide dir ein Lächeln ins Gesicht. In meiner Heimat ist es normal, ungehorsame Frauen zu verstümmeln und in der Wüste zu verscharren.“ Im Prozess bestreitet der Angeklagte vehement, jemals diesen Satz gesagt zu haben.
Auf Nachfrage der Richterin, weshalb das Opfer ihn mit derartigen Anschuldigungen belasten sollte, vermutet er einen Racheakt, weil er die Scheidung eingereicht habe, nachdem sie ihn belogen hatte und ihm zudem ein Kind unterjubeln wollte. Kennengelernt haben sich der Marokkaner und die Vorarlbergerin, die mehrere Kinder von verschiedenen Männern hat, vor knapp zwei Jahren via Facebook, kurz darauf heirateten sie.
Schuldsprüche für beide Angeklagten
Nun zum Zweitangeklagten, seines Zeichens Ex-Partner der Frau, mit dem sie auch ein Kind hat. Der 49-jährige Italiener soll im Zuge eines Streites die Ex-Freundin grob angefasst haben. Als sich der Noch-Gatte einmischte, soll es zwischen den beiden Männern zu einer wilden Schlägerei gekommen sein. Am Ende ist sich die Richterin sicher, dass sich die Taten, bis auf ein paar kleine Abweichungen, genau so zugetragen haben wie vom Opfer geschildert.
Der Nordafrikaner wird wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und versuchter schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haftstrafe sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 960 Euro verurteilt. Der Ex-Lebensgefährte fasst zwölf Monate Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe aus. Dem Opfer spricht die Frau Rat 2200 Euro Teilschmerzengeld zu. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
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