Vor kurzem kämpfte Michaela B. für eine schnellere Erstattung von Therapiekosten, die sie für ihre behinderte, erwachsene Tochter regelmäßig auslegt. Nun ging es um die Verlängerung eines Reha-Aufenthaltes.
Seit einigen Jahren fährt die Niederösterreicherin mit ihrer Tochter jährlich auf Reha. Die junge Frau hat infolge eines angeborenen Gendefekts Probleme mit der Motorik und dem Gleichgewichtssinn. „Wir sind jährlich dort, weil sich der Zustand meiner Tochter so weit verbessert und stabilisiert, dass wir ein Jahr halbwegs über die Runden kommen“, schilderte Frau B. der Ombudsfrau.
Ohne Grund abgelehnt
Bisher wurden auch immer eine zweiwöchige Verlängerung des Aufenthaltes bewilligt. „Heuer stimmte die ÖGK nur einer zusätzlichen Woche zu“, wandte sich Frau B. nun erneut an uns. Auskunft zu den Gründen habe sie keine erhalten. Auch ein Gespräch mit der zuständigen Stelle habe man abgelehnt.
Kein Rechtsanspruch
Die Bewilligung zur Verlängerung eines Reha-Aufenthalts erfolge in der Regel nur in Ausnahmefällen und für eine Woche, so die ÖGK auf unsere Anfrage. Dafür gebe es keinen Rechtsanspruch und auch keine automatische Regelung. Aus Kulanz habe man der Verlängerung des vierwöchigen Aufenthalts um eine Woche zugestimmt.
Neue Prüfung
Die Patientin sei mit dem Rollmobil gehfähig und arbeite an der Gehstrecke sowie an der Sturzprophylaxe. Leider gehe aus dem Befund der Klinik nicht hervor, warum eine weitere, zweite Woche notwendig sei. Nach nochmaliger Prüfung habe man nun im Interesse der Patientin der weiteren Verlängerung zugestimmt. Man gehe davon aus, dass es sich um notwendige Zeit handelt, um das Training am Rollator zu festigen.
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