Täter rief die Polizei

Frau (19) floh nach Attacke mit Messer im Rücken

Niederösterreich
10.01.2025 19:00

Ein 29-Jähriger stach im August des Vorjahres in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk St. Pölten nach einem Streit auf seine Freundin ein. Er bekannte sich im Prozess zu versuchtem Mord schuldig – 15 Jahre Haft!

„Er wusste, was er tut“, schildert die junge Frau gefasst. Den 20. August des Vorjahres wird die 19-Jährige wohl niemals vergessen. Noch heute leidet sie körperlich wie seelisch an den Folgen der schrecklichen Bluttat. Denn ihr damaliger Freund hatte sie in der gemeinsamen Wohnung in Traismauer in Niederösterreich von hinten heimtückisch niedergestochen.

Mit einem 27 Zentimeter langen Messer, das er zuvor aus der Küche geholt und auf die Spielkonsole unter dem Fernseher gelegt hatte. „Ich hab‘ mir nichts dabei gedacht. Er hat viele komische Dinge gemacht“, schildert das Opfer nun vor Gericht in St. Pölten.

Schon oft habe es Streit wegen des ausufernden Alkoholkonsums gegeben. Diesmal eskalierte die Situation. „Ich hab‘ wieder seine Fahne gerochen. Da hab‘ ich Schluss gemacht“, erklärt die 19-Jährige. Als sie die Wohnung verlassen wollte, attackierte der 29-Jährige seine Freundin von hinten.

„Zuerst spürte ich einen Schubser, dann erst sah ich das Blut“, erinnert sie sich. Mit dem Messer im Rücken gelang ihr schwer verletzt die Flucht zu den Nachbarn. 18 Zentimeter tief hatte sich die Klinge durchs Fleisch gebohrt, dabei Leber, Niere, Zwerchfell und den Brustkorb verletzt. Der Täter rief im Anschluss selbst die Polizei.

Gutachterin stellt psychische Störung fest
Vor Gericht bekannte sich der mehrfach Vorbestrafte wegen versuchten Mordes schuldig. Ein „Aussetzer“ mit 2,7 Promille und unter Drogeneinfluss sei schuld an der blutigen Attacke. „Nüchtern bin ich der normalste Mensch“, so der Angeklagte. Aufgrund einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung des 29-Jährigen stand eine Einweisung im Raum. Schlussendlich fasste der Angeklagte 15 Jahre Haft samt Schmerzensgeldzahlung von rund 11.000 Euro aus.

Obwohl er zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärt wurde, wird er wegen seiner schweren psychischen Störung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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