Der Rechnungshof (RH) hat Österreichs Regierung zu mehr Tempo beim Klimaschutz aufgefordert. Die Ministerien seien nur in zwei Punkten den früheren Empfehlungen nachgekommen, heißt es. Der RH hatte bereits 2011 vor verfehlten Klimazielen gewarnt.
Das würde Milliarden-Kosten verursachen. Diesmal kritisierte der Rechnungshof in seinem Bericht erneut das Fehlen eines Klimaschutzgesetzes, Säumigkeit beim nationalen Energie- und Klimaplan und eine drohende Verfehlung der EU-Treibhausgasziele. Die EU-Kommission hatte Österreichs Plänen, wie die Treibhausgase reduziert werden sollen, bereits im Oktober eine Absage erteilt. Die Angaben seien nicht konkret, der Entwurf daher nicht nachvollziehbar, lautete die Begründung.
Zudem übermittelte Österreichs Regierung den Plan 14 Monate zu spät. Deshalb läuft gerade ein Vertragsverletzungsverfahren. Das finale Konzept wurde im Dezember im Ministerrat beschlossen.
Mehr Abstimmung, Klimabeirat
„Österreich würde mit den bestehenden Klimaschutz-Maßnahmen die unionsrechtliche Zielvorgabe zur Treibhausgas-Reduktion 2030 deutlich verfehlen“, schrieben die Prüferinnen und Prüfer in ihrem Bericht. Unter die Lupe genommen wurden die Maßnahmen des Klimaschutz- und Finanzministeriums. Diese haben die Hälfte aller 20 früheren Empfehlungen gar nicht umgesetzt, weitere acht nur teilweise. Nur zwei Punkten sind die Ministerien den Empfehlungen nachgekommen.
Im jüngsten Bericht kritisierte der Rechnungshof unter anderem die Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und Ländern, die im Sinne einer „gesamthaften Steuerungsverantwortung“ zu verbessern sei. Ein Vorschlag ist etwa ein Klimabeirat, der sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzen soll.
Österreich würde mit den bestehenden Klimaschutz-Maßnahmen die unionsrechtliche Zielvorgabe zur Treibhausgas-Reduktion 2030 deutlich verfehlen.
Rechnungshofbericht
Auch ein regelmäßiges Beobachten der gesetzten Maßnahmen für Klimaschutz sei wichtig. Das Steuerrecht müsse weiter ökologisiert werden, die Kosten für den allfälligen Ankauf von Emissionszertifikaten sollten verursachergerecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden,
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