"Hat 'Klick' gemacht"

Entflohener Häftling tötet 72-Jährigen: Lebenslange Haft

Österreich
14.05.2013 17:04
Wegen Mordes am Vater seiner Freundin ist ein heute 38-Jähriger am Dienstag in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Christian F. war im August 2012 mit einem Küchenmesser bewaffnet aus dem Gefängnis geflohen, um seine Lebensgefährtin und sein - vermeintliches - Kind zu sehen. In der elterlichen Wohnung traf er jedoch nur auf den Vater seiner Freundin. Als der 72-Jährige ihm eröffnete, dass er seine Tochter und sein Kind niemals wiedersehen würde, stach der Mann zu und tötete den Pensionisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Beziehung von F. mit der beinahe halb so alten Franziska Z. stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann lernte das Mädchen Anfang 2010 kennen. Es entwickelte sich eine On-Off-Beziehung, die aufgrund der stark ausgeprägten Eifersucht von F. von zahlreichen Streits bestimmt war. Als der Mann Mitte 2010 eine 13-monatige Haftstrafe antrat, ging die Beziehung zu Ende.

Freundin brutal attackiert und gewürgt
Dennoch nutzte er knapp einen Monat später einen Freigang, um bei Franziska aufzutauchen. Dabei attackierte er die junge Frau, stieß, würgte und bedrohte sie. Z. brachte den Übergriff zur Anzeige, der geständige F. fasste eine achtmonatige Haftstrafe aus. Doch auch bei diesem Gefängnisaufenthalt nutzte er den Freigang, um zu flüchten. F. ging in den Untergrund und hielt sich als Dealer über Wasser. 

Nach einem zufälligen Wiedersehen mit Franziska kam es erneut zu einer Beziehung. Die beiden glitten völlig in die Drogenszene ab und landeten vor Gericht. Der Vater verbat seiner Tochter den Umgang mit F., allerdings war sie da bereits schwanger. F. wanderte aufgrund der Drogendeals ein weiteres Mal im Gefängnis. Aus dem anfänglichen Vorhaben der inzwischen jungen Mutter, den Kontakt zu Z. zu beenden, wurde jedoch nichts. Vielmehr wollte sie ihm noch eine Chance geben, wenn er eine Anti-Aggressions-Therapie machen würde. "Was hätte ich denn tun sollen?", sagte sie vor Gericht.

"Kann mich nicht mehr daran erinnern"
Am 23. August 2012 gelang Z. erneut die Flucht aus dem Gefängnis: Er kletterte mit verknoteten Tischtüchern aus einem nur mit einem Fliegengitter versperrten Fenster, um Franziska und das Kind wiederzusehen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, steckte der Mann auch ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser ein. Gegen 22 Uhr machte er sich reichlich alkoholisiert auf den Weg zur Wohnung, wo Franziska bei ihren Eltern lebte.

Dort traf er allerdings lediglich auf den Vater der jungen Frau. Es kam zum Streit, F. zückte das Messer und stach mehrmals auf den 72-Jährigen ein. "Es hat 'Klick' gemacht, ich kann mich nicht mehr daran erinnern", eröffnete er dem Gericht. Nach der Tat schleppte der den Sterbenden ins Badezimmer und stahl noch das Handy, 200 Euro sowie den Autoschlüssel. Mit dem Wagen des Opfers flüchtete er kurz nach Tschechien, kam dann aber zurück und wurde via Handypeilung geortet und festgenommen.

Einweisung in Psychiatrie beantragt
Die große Mehrheit der Geschworenen sah es als erwiesen an, dass F. den 72-Jährigen vorsätzlich ermordet hatte. Aufgrund der hohen Rückfallgefahr wurde zusätzlich eine Einweisung in die Psychiatrie verfügt. Verteidiger Nikolaus Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die langjährige Haftstrafe war jedoch nicht der einzige Schlag, den F. am Dienstag hinnehmen musste. Franziska Z. ließ beim Prozess auch gleich eine private Bombe platzen. Das Kind, nach dem sich F. so gesehnt haben will, "ist nicht von ihm", eröffnete sie vor Gericht. Sie habe es ihm aus Angst vor dessen Aggressionspotenzial zwar nie gesagt, doch hätte er es schon aufgrund der völlig anderen Augenfarbe des Kindes ahnen müssen, meinte die Frau.

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