Hochwasser-Katastrophe

Geschädigte Firmen: Kurzarbeit ab sofort möglich

Innenpolitik
18.09.2024 14:12

Für Unternehmen, die durch die Hochwasser-Katastrophe geschädigt wurden, gilt ab sofort ein leichterer Zugang zu Kurzarbeit.

Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwochnachmittag. Es genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wie viele Betriebe die Beihilfe in Anspruch nehmen könnten, sei derzeit noch nicht abschätzbar, hieß es vom Ministerium.

Der Antrag kann beim Arbeitsmarktservice bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden. Betroffene Betriebe sollen sich laut Wirtschaftsministerium aber bald bei einer der regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden“, sagte Kocher. 

Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung für Arbeitnehmer wird laut Arbeiterkammer eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate zugrunde gelegt, die im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate führt. Die Arbeitszeit muss um mindestens zehn Prozent bis höchstens 90 Prozent reduziert werden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt