Innsbruck oder Wien?

Erste Anklage für Benko bestimmt Verhandlungsort

Gericht
09.07.2025 20:56

Betrifft der Themenkomplex, den die WKStA gegen Immo-Jongleur René Benko als ersten zur Anklage bringt, Tatvorwürfe aus Innsbruck, ist das dortige Gericht zuständig. Betrifft er Vorgänge in Wien, nimmt Benko im Wiener Landl Platz. In Stein gemeißelt ist der Verhandlungsort aber dennoch nicht.

Seit 24. Jänner sitzt der gefallene Immo-Jongleur bereits in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wien. Die erste Anklage gegen ihn steht unmittelbar bevor. Wie die „Krone“ berichtete, ist der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bereits zurück von der Prüfung durch das Justizministerium.

Nur ein Stück des Signa-Puzzles
Es handelt sich dabei um eine Teilerledigung im riesigen Signa-Komplex, über den Inhalt halten sich die Korruptionsjäger noch bedeckt. Hochrelevant ist dieser aber für den Ort, an dem der erste Prozess stattfinden wird. Sollte die WKStA – wovon auszugehen ist – die betrügerische Krida zur Anklage bringen, wäre das Landesgericht Innsbruck zuständig.

Das Landesgericht Innsbruck könnte Schauplatz des Prozesses gegen René Benko werden.
Das Landesgericht Innsbruck könnte Schauplatz des Prozesses gegen René Benko werden.(Bild: Birbaumer Christof)

Würden die Oberstaatsanwälte jedoch eine dubiose Kreditverlängerung der Signa-Verantwortlichen bei der Schelhammer Capital Bank zur Anklage bringen, wäre Wien der Verhandlungsort. Im ersteren Fall hat der Angeklagte aber nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dass in Wien verhandelt wird, zumal es sich um einen Fall der WKStA handelt. Die Delegierung erfolgt, wenn der Angeklagte oder die WKStA sie beantragen und der Oberste Gerichtshof dieser stattgibt. 

Bunker bei Benkos Verwandten
Bei der betrügerischen Krida geht es um den schweren Vorwurf, Milliardenpleitier René Benko hätte rund um seine persönliche Insolvenz im März 2024 Teile seines Vermögens vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters und der Gläubiger verheimlicht. Besonders plakativ in diesem Zusammenhang: Ermittler stellten bei Verwandten von Benkos Ehefrau einen Tresor sicher, in dem neben teuren Luxusuhren und Manschettenknöpfen auch 120.000 Euro an Bargeld gebunkert waren.

Darüber hinaus haben die Kriminalisten der Soko Signa eine Mietvorauszahlung für eine Innsbrucker Villa sowie eine mehrere Millionen Euro teure Inneneinrichtung einer weiteren ehemaligen Familienresidenz in der Tiroler Landeshauptstadt einer gestrengen Prüfung unterzogen. Und aufgearbeitet, dass selbst das Silberbesteck im Wert von rund 300.000 Euro vom Ehepaar Benko ausgesucht worden war. Die Beschuldigten bestreiten sämtliche Vorwürfe vehement – es gilt die Unschuldsvermutung.

Für eine erste Anklage in Innsbruck spricht zudem, dass in der Causa der Kreditverlängerung, bei der sich eine Wiener Bank von Signa-Verantwortlichen getäuscht fühlt, noch ein Detail geklärt werden muss. Es handelt sich dabei um eine mutmaßlich merkwürdige Signa-interne Aufwertung im Benko-Reich der Finanzjongleure.

Verhandlungsorte nicht in Stein gemeißelt
Doch wie geht es weiter, angenommen, dass in Innsbruck verhandelt wird und ein möglicher zweiter Anklagekomplex Wien betreffen würde? Dies hängt davon ab, ob das Gericht in Tirol in der ersten Causa bereits ein Urteil gesprochen hat. Ist dies der Fall, wäre der Verhandlungsort für den zweiten Prozess Wien. Läuft Prozess Nummer eins aber noch, müsste die neue Anklage in das Innsbrucker Verfahren einbezogen werden. 

Justizexperten gehen davon aus, dass sich U-Häftling Benko noch in diesem Herbst vor einem Schöffengericht verantworten wird müssen. Selbst dann, wenn seine Anwälte erst gegen Ende der Frist Einspruch erheben. Sobald die erste Anklage bei Gericht liegt, gilt bei Benko keine Höchstgrenze mehr für die U-Haft.

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