Ein Lehrling wurde im März in Graz zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er einem 16-Jährigen heimtückisch – während er ihm freundschaftlich den Arm um die Schultern legte – ein Messer in den Bauch rammte. Am Dienstag flehte er vor dem Oberlandesgericht um ein milderes Urteil: „Ich will nicht ins Gefängnis!“
Im Oktober 2023 hat der damals 17-Jährige in Feldbach seinem Kontrahenten mit einem Klappmesser einen Stich in den Bauch versetzt. Dem Ganzen war einige Wochen zuvor eine heftige Rauferei vorausgegangen. Der Angeklagte bestritt beim Prozess im März vor den Geschworenen die Tötungsabsicht, es sei ihm nur um einen Denkzettel gegangen.
Begonnen hat alles damit, dass der Beschuldigte auf einige Burschen zugegangen sei und dem 16-Jährigen ins Gesicht spuckte. Das ließ der nicht auf sich sitzen und versetzte dem Angreifer einen Faustschlag. „Dann sind wir hinter die Schule gegangen“, erzählte damals ein Zeuge.
„Ich hab seinen Darm wieder hineingedrückt“
Dort ging der Kampf um die Ehre weiter. Der 17-Jährige unterlag bei dieser Auseinandersetzung und kündigte an, dass es ein Nachspiel geben werde. Als der Angeklagte Wochen später mit dem späteren Opfer reden wollte, ahnte keiner, was er vorhat. Doch etwas später kam schon ein Anruf des 16-jährigen Opfers. Freunde fanden den Verletzten blutüberströmt am Boden liegend. „Ich habe ihm noch den Darm wieder hineingedrückt und die Wunde zugehalten“, erinnerte sich ein Freund des Schwerverletzten.
„Dachte, er wollte sich versöhnen“
Das Opfer selbst glaubte damals wirklich, es ginge um eine Versöhnung. „Doch aus dem Nichts dreht er sich plötzlich um und gibt mir einen Stich.“ Er sackte zusammen, glaubte zunächst an einen Faustschlag. „Dann habe ich gemerkt, dass etwas mein Bein hinunterrinnt.“ Dann verlor er das Bewusstsein. Fünf Stunden wurde er in Graz operiert. Eine rund 20 Zentimeter lange Narbe am Bauch erinnert an den beinahe tödlichen Angriff.
Mein ganzes Leben ist zerstört. Ich habe meine Familie traurig gemacht. Es tut mir leid. Ich will nicht ins Gefängnis. Ich will mein Leben in den Griff bekommen.
Der Angeklagte
„Es tut mir so leid“, beteuerte der inzwischen 18-Jährige am Dienstag vor dem Richtersenat am Oberlandesgericht, der über seine Strafberufung entschied. „Mein ganzes Leben ist zerstört. Ich habe meine Familie traurig gemacht und einen Menschen schwer verletzt. Aber ich will nicht ins Gefängnis. Ich will mein Leben wieder in den Griff bekommen.“
Strafe herabgesetzt
Verteidiger Christoph Skala betonte, dass nicht davon auszugehen sei, dass sein Mandant wieder straffällig werde. „Der Gutachter hat eine äußerst günstige Zukunftsprognose beim Prozess gestellt.“ Das Haftübel hätte ausgereicht. „Außerdem hat er familiären und beruflichen Rückhalt.“
Der Senat setzte die Strafe schließlich auf sechs Jahre herab. Weniger wäre nicht schuld- und tatangemessen. Wegen der Heimtücke, die im Spiel war. „Dass er dem Opfer vorgemacht hat, nur reden zu wollen und wegen des überraschenden Angriffs. Es konnte keine adäquate Abwehrhandlung setzen“, begründete die Senatspräsidentin Karin Kohlroser.
„Er hat sich nicht im Griff“
Eine teilbedingte Strafnachsicht war kein Thema. Der Angeklagte hätte sich auch in der U-Haft nicht unter Kontrolle gehabt. Das Risiko für eine Tatbegehung liege über dem Durchschnitt. „Er ist jemand, der sich nicht im Griff hat und sich nicht nach der Norm verhält.“ Zudem sei nie ein Geständnis zu dem Mordversuch vorgelegen. Die sechs Jahre Gefängnis sind nun rechtskräftig.
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