Muss in Therapie

Mutter erstickte ihre drei Kinder – lebenslange Haft

Österreich
29.01.2013 11:39
Eine gebürtige Tirolerin, die wegen der Tötung ihrer drei Kinder in Horgen in der Schweiz vor Gericht stand, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige wurde des Mordes an ihren sieben Jahre alten Zwillingen und der vorsätzlichen Tötung ihres erstgeborenen Babys für schuldig erkannt. Der Frau wurde auferlegt, während des Strafvollzugs eine ambulante Therapie zu absolvieren.

Die Frau hatte nach jahrelangem Leugnen im Dezember vor Gericht gestanden, in der Nacht auf den Heiligen Abend 2007 ihre sieben Jahre alten Zwillinge getötet zu haben. Sie sei in die Kinderzimmer gegangen und habe beide nacheinander mit ihren Kopfkissen erstickt. Während des Prozesses gab sie außerdem überraschend zu, auch für den Tod ihres erstgeborenen Kindes im Jahr 1999 verantwortlich zu sein. Auch dieses Kind hatte die Frau erstickt. Bis zu diesem Geständnis war man von einem Fall von plötzlichem Kindstod ausgegangen.

"Großer Kraftaufwand und erschreckende Entschlossenheit"
"Die Kinder hatten keine Chance", sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Die Beschuldigte habe ihre Vertrauensstellung als Mutter missbraucht. Sie habe die ahnungslosen und wehrlosen Zwillinge, die sich auf Weihnachten freuten, im Schlaf überrascht. Die Taten, in dem Fall Mord, habe sie mit großem Kraftaufwand und erschreckender Entschlossenheit verübt und eine außerordentliche Grausamkeit an den Tag gelegt. Von Gefühlskälte zeuge zudem ihr Verhalten nach den Taten, als sie einen Wohnungseinbruch vortäuschte. Zu ihren Gunsten spreche immerhin, dass sie die Taten nicht von langer Hand geplant, sondern spontan beschlossen habe.

Die Tötung des Babys war laut Gericht etwas anders gelagert: Hier erkannte das Gericht keine besondere Skrupellosigkeit, wie sie für Mord Voraussetzung ist. Auslöser für die Tat war das schrille Schreien des Säuglings, das die Mutter nicht ertrug. Mit dieser Tat habe sie sich der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. 

"Verurteilung wäre auch ohne Geständnis erfolgt"
Das schlussendliche Geständnis wertete das Gericht zwar zugunsten der 39-Jährigen, dass es aber erst nach jahrelangem Leugnen kam, quasi "als die Verurteilung schon vor der Tür stand", mindere den Wert. Der Gerichtspräsident versicherte, die Frau wäre angesichts der erdrückenden Beweislage auch ohne Geständnis "ohne Weiteres verurteilt" worden.

"Die Kleine sollte für immer still sein"
In ihrem Schlusswort sagte die Angeklagte unter Tränen, dass ihr "alles einfach nur leid tue". Dass sie ihre Kinder umgebracht habe, sei für sie heute selber unvorstellbar. Sie wisse nicht, wie sie mit dieser Schuld weiterleben solle.

An einem vorherigen Prozesstag hatte die gebürtige Tirolerin ausgesagt, es sei kein Versehen gewesen, dass sie ihr erstes Kind tötete. Die Kleine "sollte für immer still sein". Das Baby habe geschrien und geschrien, und sie habe alles versucht, um es zu beruhigen - doch ohne Erfolg. Also habe sie dem Kind den Mund zugehalten, bis es für immer verstummte. Die Behörden nahmen damals plötzlichen Kindstod an - die Mutter widersprach nicht.

Eifersucht und Wut auf die siebenjährigen Zwillinge
Die Motive für die Tötung der siebenjährigen Zwillinge seien Eifersucht und Wut gewesen. Die Eifersucht bezog sich dabei auf ihre eigene Kindheit: Im Empfinden der Mutter bekamen ihre Kinder von den Großeltern alles, das sie in ihrer eigenen Kindheit entbehren musste. Das machte sie wütend auf die Kinder. Auch der Verteidiger der Frau zog als Begründung für ihre Taten ihre Kindheit heran, die von Gewalt geprägt gewesen sei. Die Frau sei deshalb "früh in ihrer Entwicklung stehen geblieben". Nur der Körper sei weitergewachsen.

Laut Gutachtern waren die Taten offenbar das Resultat von schweren Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, welche Realität, Gefühle und Gedanken als solche erkennt und einordnet. Der Psychiater Frank Urbaniok attestierte der 39-Jährigen zwanghafte Persönlichkeitszüge. 

Urteil wegen ungenügender Verteidigung aufgehoben
Bereits Anfang 2010 hatte das Zürcher Geschworenengericht die Frau wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (siehe Infobox). Damals hatte die Beschuldigte aber noch jede Schuld weit von sich gewiesen und ihren inzwischen von ihr geschiedenen Ehemann und Vater der drei Kinder beschuldigt. Sie wurde aufgrund der Indizien schuldig gesprochen.

Im Nachhinein machte die Verurteilte ungenügende Verteidigung geltend und erreichte damit, dass der Fall neu aufgerollt wurde. Da das Geschworenengericht am 1. Jänner 2011 in allen Kantonen abgeschafft und damit in der Schweiz vereinheitlicht wurde, war nun das Bezirksgericht Horgen für den Fall zuständig.

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen.

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