Jugendliche angeklagt

Hitlergruß, NS-Liedgut, Kinder mit Messer bedroht

Niederösterreich
28.05.2024 18:03

Ein junges Trio stand wegen Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung vor Gericht in St. Pölten: Vier Kinder wurden mit Steinen beschossen und mit einem Messer bedroht.

Erst kürzlich sorgten schockierende Szenen von der deutschen Urlaubsinsel Sylt für erhitzte Gemüter und weitreichende Folgen: Nationalsozialistische Parolen samt Hitlergruß schlugen hohe Wellen. Sogar die unpolitische Dance-Hymne „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino geriet unter Beschuss.

Vorfälle häufen sich
Auch in Niederösterreich sieht sich die Justiz derzeit gefordert, nationalsozialistische Tendenzen umgehend im Keim zu ersticken. Erst am Dienstag mussten sich zwei Jugendliche und ein junger Erwachsener (16, 17 und 22 Jahre alt) wegen Wiederbetätigung vor Gericht in St. Pölten verantworten.

Was aus Sicht der Verteidigung maximal als Verwaltungsübertretung und „Jugendblödheit“ einzustufen sei, endete für einen der drei Angeklagten nun mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe samt Anti-Gewalt-Training. Denn ein Ausflug an die Traisen lief am 16. Februar völlig aus dem Ruder.

Wiederbetätigung oder „Jugendblödsinn“: Diese Frage galt es vor Gericht zu klären.
Wiederbetätigung oder „Jugendblödsinn“: Diese Frage galt es vor Gericht zu klären.(Bild: stock.adobe.com)
Das Trio schoss mit Steinen auf die vier Kinder.
Das Trio schoss mit Steinen auf die vier Kinder.(Bild: stock.adobe.com)

Neben ein paar Bier zogen vier Kinder die Aufmerksamkeit des Trios auf sich: Die Burschen im Alter von zehn bis zwölf Jahren, drei von ihnen mit Migrationshintergrund, bekamen den geballten Groll der Halbwüchsigen zu spüren. Nach wüsten Beschimpfungen wurden Steine auf die Kinder geschossen. Ein Streit entbrannte. Es folgte der Hitlergruß, untermalt von einem NS-Propagandalied. Plötzlich zückte der Zweitangeklagte ein Messer: „Schleichts euch, sonst stech ich euch ab“, soll er ihnen entgegengebrüllt haben.

Haftstrafe und gemeinnützige Arbeit
„Die Kleinen sind ihnen am Keks gegangen“, versuchte die Verteidigung noch zu beschwichtigen. Freispruch für den Erstangeklagten, der Drittangeklagte muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungsstrafe für den Zweitangeklagten ist bereits rechtskräftig.

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