"Krone"-Ombudsfrau

Verletzung durch Sonnenschirm: Ein normales Risiko?

Ombudsfrau
30.10.2012 15:48
Hättest du das geahnt? Wenn du am Hotelstrand von einem vom Wind aus der Halterung gerissenen Sonnenschirm am Kopf getroffen wirst, dann gehört das zum allgemeinen Lebensrisiko. Das meint zumindest die Versicherung eines Reiseveranstalters und will deshalb kein Schmerzensgeld bezahlen.

Ende Juni war Familie H. aus Niederösterreich in der Türkei auf Urlaub. Mit dem Hotel und dem Service war sie eigentlich zufrieden. Bis zu jenem Nachmittag. Frau H. lag am hoteleigenen Strand auf einer Liege unter einem großen Sonnenschirm. Plötzlich kam starker Wind auf und riss den schweren Bambus-Metall-Schirm aus der Verankerung. Die Schirmstange traf Frau H. am Kopf, und sie wurde unter dem Schirm eingeklemmt.

"Meine Frau wurde mit der Ambulanz in ein Krankenhaus gebracht, wo sie eine Nacht zur Beobachtung bleiben musste", schildert der Ehemann. Zurück in Österreich, musste Frau H. zu weiteren Behandlungen ins Krankenhaus. Sie trug bei dem Unfall eine Kopf- und Nackenverletzung davon und war insgesamt 48 Tage im Krankenstand. Den größten Teil der Behandlungskosten in der Türkei haben die Gebietskrankenkasse und die Kreditkartenversicherung übernommen. Aber die hohen Telefonkosten vor Ort sowie diverse Selbstbehalte für die Therapie und diverse Heilbehelfe musste die Familie aus der eigenen Tasche bezahlen.

"Wir dachten, wir würden diese Kosten ersetzt bekommen sowie Schmerzensgeld und zumindest eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude erhalten", wandte sich Familie H. an uns. Aber weder Reiseveranstalter FTI Touristik noch dessen Versicherung, die HDI Gerling, will den Schaden übernehmen. "Nach einhelliger Rechtssprechung gehört ein Unfall in einer Hotelanlage zum allgemeinen Lebensrisiko eines Kunden. Daher können wir keine Haftung übernehmen." Kann das wahr sein?

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