Nach 15 Jahren ist es nun fix: Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Julius Meinl, Peter Weinzierl und andere wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges eingestellt. Der Vorsatz sei „letztlich nicht nachweisbar“ gewesen, hieß es in einer Mitteilung.
Der Vorwurf lautete, dass man durch Täuschungsmaßnahmen 100.000 Anleger bei Meinl-European-Land bei Immobiliengeschäften um insgesamt 1,7 Milliarden geschädigt habe. Julius Meinl V. wurde 2009 in U-Haft genommen, kam gegen eine Rekord-Kaution von 100 Millionen Euro frei.
„Vorsatz nicht nachweisbar“
Nun erfolgte die Einstellung des Verfahrens, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, weil ein Vorsatz auf Schädigung der Investoren am Vermögen und auf eine unrechtmäßige Bereicherung letztlich nicht nachweisbar war: „Auf Grundlage der Ergebnisse umfangreicher Ermittlungen konnte der Nachweis eines solchen Vorsatzes nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit erbracht werden, da nicht widerlegbar war, dass die Beschuldigten selbst lange daran glaubten, dass das Geschäftsmodell der MEL ein gutes und nachhaltig erfolgversprechendes und daher auch für die Anleger:innen finanziell von Vorteil wäre.“
Auch Untreue-Verfahren eingestellt
Auch das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der MEL durch Erwerb von Zertifikaten der MEL für 1,8 Milliarden EUR im Zeitraum Februar 2007 bis August 2007 („Rückkauf“) wurde eingestellt, da hier kein strafrechtlicher Tatbestand festgestellt werden konnte: „Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen konnten die Direktoren der MEL aufgrund der für sie anwendbaren Bestimmungen der in Jersey geltenden Rechtslage davon ausgehen, zur Durchführung derartiger Käufe befugt zu sein.“
Im Zweifel sei nicht nachweisbar gewesen, dass die Beschuldigten mit dem Vorsatz handelten, ihre Befugnis wissentlich zu missbrauchen und es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, die MEL dadurch am Vermögen zu schädigen.
Im Zusammenhang mit der Meinl European Land sind nunmehr nach aufwendigen Ermittlungen sämtliche Ermittlungsstränge abgeschlossen und keine weiteren Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig, hieß es in einer Mitteilung.
„Bei 15 Jahren Verfahren hat die Justiz ein Problem“
Hochrangige Juristen hatten bereits zuvor die lange Dauer in derartigen Fällen. Ein ehemaliger Höchstrichter zur „Krone“: „Ein Gericht muss innerhalb angemessener Frist nicht nur verhandelt, sondern auch entschieden haben. Wenn die Justiz in 15 Jahren nicht dazu in der Lage ist, so hat sie ein Problem.“
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