Gefährliche Drohung und Sachbeschädigung werden dem Beschuldigten vorgeworfen, doch spätestens 48 Stunden nach der Festnahme durch die Polizei hätte der Strafrichter die Verhängung der U-Haft beschließen müssen. Die ist aber erst nach mehr als einer Woche verhängt worden, was gesetzeswidrig ist.
Gegen den zuständigen Salzburger Strafrichter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Verletzung der Freiheit eingeleitet. Übernommen hat dies die Staatsanwaltschaft in Linz, um jede Befangenheit auszuschließen. Dietmar Gutmayer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz: "Es wird zu prüfen sein, wieso es zu dieser Fristüberschreitung gekommen ist."
"An vollständiger Aufklärung des Vorfalls interessiert"
"Nachdem wir davon erfahren haben, haben wir sofort dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet, wir sind sehr an der vollständigen Aufklärung des Vorfalls interessiert", sagte Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb zur "Krone". Eine Suspendierung des betroffenen Richters hat aber noch nicht stattgefunden.
Ein paar Tage nach der nachträglichen Verhängung der U-Haft sei der mehr als 20-fach einschlägig vorbestrafte Salzburger von dem Richter dann wieder enthaftet worden. Und zwar deshalb, weil Angehörige des Mannes, die von diesem gefährlich bedroht worden seien, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückgezogen hätten, schilderte Lechenauer. Das übrig gebliebene Verfahren wegen Sachbeschädigung sei an ein Bezirksgericht im Bundesland Salzburg ausgelagert worden.
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