Lang wurde verhandelt, jetzt ist alles in trockenen Tüchern: Die Steiermark bekommt ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz. Ein Meilenstein darin ist die gesetzliche Verankerung von Kurzzeitpflege bei Bedarf in unseren Pflegeheimen.
Nach zähen Verhandlungsrunden stieg Montagnachmittag weißer Rauch auf: Die Steiermark bekommt ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz, das noch heute eilig in Begutachtung geschickt wird. Die Chefverhandler rund um ÖVP-Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus sind sich einig, ergo werden die schwarzen und roten Mandatare die Vorlage in einer Landtagssitzung noch vor dem Sommer abnicken.
Gesetzliche Verankerung von Übergangspflege
Ab sofort können Stellungnahmen dazu eintrudeln – die wohl auch kommen werden. Denn im Vorfeld hatte schon die Stadt Graz befürchtet, dass das Land nun die Aufsicht auch über die privaten Grazer Pflegeheime an sich ziehen werde. Was jetzt auch tatsächlich geschieht – es geht nämlich um eine steiermarkweit vereinheitlichte Kontrolle und nicht primär um den Entzug von Kompetenzen.
Worum geht’s bei dem Gesetz in groben Zügen? Ein großer Wurf wird beispielsweise eine Verbesserung in Sachen „Kurzzeitpflege“ sein: Jetzt können in steirischen Heimen Plätze freigehalten werden, wenn Patienten spontan und kurzfristig Betten benötigen. Geregelt wird auch die Übergangspflege etwa zur Nachsorge nach Operationen.
Weitere Punkte, die bis zuletzt intensiv debattiert wurden: Fragen zur Gemeinnützigkeit von Pflegeheimbetreibern oder Vorkehrungen gegen Blackouts.
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