Filesharing-Prozess

35-Jährige muss für 24 Songs 222.000 Dollar Strafe zahlen

Web
13.09.2012 16:06
Neue Wende in einem der ersten Filesharing-Prozesse der Musikindustrie überhaupt gegen die US-Angestellte Jammie Thomas-Rasset: Ein Berufungsgericht gab dem Antrag der Musikindustrie nun statt, den Schadenersatz für das Herunterladen von 24 Musikstücken - ein Bundesgericht hatte ihn auf 54.000 US-Dollar festgesetzt - auf 222.000 Dollar zu erhöhen. Die 35-jährige Mutter soll demnach pro Song 9.250 Dollar (7.165 Euro) löhnen.

Thomas-Rasset wird beschuldigt, im Februar 2005 insgesamt 1.700 Songs über die Tauschbörse Kazaa zum Download angeboten und in Umlauf gebracht zu haben. Zur Vereinfachung des Verfahrens begrenzte die Plattenindustrie ihre Klage auf 24 Titel, darunter Songs von Aerosmith, Bryan Adams, Green Day, Destiny's Child und Sheryl Crow.

Im Gegensatz zu anderen Beschuldigten, die aus Furcht vor den finanziellen und rechtlichen Folgen klein beigaben und jeweils etwa 4.500 Dollar zahlten, lehnte Thomas-Rasset einen Vergleich mit dem mächtigen Verband der US-Musikindustrie (RIAA) ab. Ihr Fall war deshalb einer der wenigen, der tatsächlich vor Gericht kam.

Geforderte Strafe zeitweise im Millionenbereich
2007 wurde die heute 35-Jährige zunächst zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 220.000 Dollar verurteilt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste der Prozess jedoch neu aufgerollt werden. Im anschließenden Urteil vom Juni 2009 wurde Thomas-Rasset zur Zahlung von 1,92 Millionen Dollar verdonnert. Sie ging in Berufung.

Im Jänner 2010 verringerte der zuständige Bundesrichter aus verfassungsrechtlichen Gründen die Strafhöhe auf 54.000 Dollar bzw. 2.250 Dollar pro Lied. Für die vierfache Mutter war dies nach wie vor zu viel, den klagenden Labels hingegen zu wenig, weshalb das Verfahren in die dritte Runde ging, welche im November 2010 mit einem neuerlichen Schuldspruch Thomas-Rassets endete. Diesmal wurde die Höhe des Schadenersatzes auf 1,5 Millionen Dollar (62.500 Dollar pro Song) festgesetzt.

Schadenersatz auf 222.000 Dollar erhöht
Abermals ging die Verteidigung in Berufung und abermals wurde die Strafe auf 54.000 Dollar gesenkt, woraufhin die Musikindustrie einen neuerlichen Versuch unternahm, einen höheren Schadenersatz zugesprochen zu bekommen. Dem wurde nun stattgegeben: Die Berufungskammer wies die niedere Instanz an, die Summe für den von der Beklagten zu leistenden Schadenersatz von 54.000 auf die im ersten Urteil genannte Summe von 222.000 Dollar (170.000 Euro) zu erhöhen.

Kein endgültiger Schlussstrich
Ein endgültiger Schlussstrich dürfte damit jedoch nicht unter das Verfahren gezogen sein. Einem Bericht des britischen "Guardian" zufolge kündigte Thomas-Rassets' Verteidigung bereits an, den Fall bis vor den obersten Gerichtshof der USA bringen zu wollen. Zahlen könnte die Angeklagte die Summe wohl ohnehin nicht. Bereits nach ihrer zweiten Verurteilung zu 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz im Jahr 2009 hatte sie gesagt: "Ich bin eine Mutter mit begrenzten Mitteln, also mache ich mir darüber jetzt keine Sorgen."

675.000 Dollar Schadenersatz in weiterem Fall
Erst vor Kurzem ist in einem anderen Gerichtsstreit um illegale Downloads, der sich seit Jahren hinzog, ebenfalls für die Musikindustrie entschieden worden. Gegen Joel Tennenbaum, der 2009 zum ersten Mal schuldig gesprochen worden war, wurde ein Rekordschadenersatz von 675.000 Dollar für 30 illegal heruntergeladene und weitergegebene Songs verhängt. Die Strafe ist seit der Entscheidung Ende August rechtskräftig (siehe Infobox).

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