Hinterlehen Gut

Illegalen Abriss durch Blitz-Bescheid bewilligt

Salzburg
07.04.2024 11:00

Nur Stunden nach der behördlich angeordneten Einstellung der Arbeiten am Bauernhof kam bereits die Genehmigung dafür. Der Abriss wurde fortgesetzt.

Die mysteriösen Umstände rund um das zwangsgeräumte Hinterlehen Gut in Saalfelden sind um eine Facette reicher. Im Februar wurde das Anwesen nach dem Verkauf an einen Deutschen geräumt. Gleichzeitig fuhren die Bagger auf, um mit Abrissarbeiten zu beginnen. Wie jetzt bekannt wurde, musste der Eigentümer die Abrissarbeiten am 18. März einstellen, weil keine Genehmigung dafür vorlag. Sprich, die Arbeiten wurden illegal durchgeführt.

Immer neue Fragen kommen rund um den Verkauf und die Zwangsräumung des Hinterlehen Guts in Saalfelden auf. Eine Frage stellen die Grünen seit längerem: Kann der Verkauf rückgängig gemacht werden? (Bild: Hölzl Roland)
Immer neue Fragen kommen rund um den Verkauf und die Zwangsräumung des Hinterlehen Guts in Saalfelden auf. Eine Frage stellen die Grünen seit längerem: Kann der Verkauf rückgängig gemacht werden?

Die Verzögerungen haben sich für den Eigentümer allerdings in Grenzen gehalten. Denn die Gemeinde erteilte noch am selben Tag die Genehmigung dafür. Ein Umstand, der Simon Heilig-Hofbauer, Landtagsabgeordneter der Grünen, sauer aufstößt. „Es darf keine Express-Behandlung für zweifelhafte Immo-Investoren geben. Schon gar nicht, wenn zuvor Abbrucharbeiten illegal und ohne Bescheid durchgeführt wurden“, sagt der Politiker und fügt hinzu: „Jeder normale Häuslbauer muss auf seine Bewilligungen Wochen oder Monate warten. Beim Hinterlehen Gut in Saalfelden wurde das für den deutschen Projektentwickler nun binnen Stunden erledigt.“ Und das ist nicht der einzige Kritikpunkt rund um den Kauf des Hofes. Wie berichtet fehlte zunächst der Landwirte-Nachweis, ohne den ein Kauf gar nicht möglich gewesen wäre. Denn nur Bauern können derartige landwirtschaftlichen Flächen auch kaufen.

Damit soll Immobilien-Spekulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Später kam auf, dass dieser Nachweis durch einen deutschen Verein ausgestellt wurde, der nach eigenen Angaben gar keine Nachweise ausstellen kann. Dabei wurde die Bestätigung für eine Firma ausgestellt und nicht an eine Person, in dem Fall den Käufer. Diese Firma hatte bereits im Jahr 2015 Insolvenz angemeldet.

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