Prozess in Feldkirch

Freispruch für zahlungsunwillige Rentnerin

Vorarlberg
30.03.2024 07:43

Ein privates Darlehen, das nicht zurückbezahlt worden ist, hat die Freundschaft zweier Frauen zerstört. Nun traf man sich in der leidigen Causa am Landesgericht Feldkirch. 

Früher waren sie befreundet, mittlerweile würdigen sich die 68-jährige Rentnerin und die Klägerin keines Blickes mehr. Beide fühlen sich betrogen. Die Pensionistin um die Wahrheit, die 33-jährige Darlehensgeberin um ihr Geld. Letztere behauptet, der Angeklagten vor gut drei Jahren aufgrund einer Einmalzahlung ans Finanzamt 23.000 Euro geliehen zu haben. Zur Tilgung des Kredits sei mündlich eine Ratenzahlung von monatlich 200 Euro vereinbart worden. Nach drei Raten sei allerdings Schluss gewesen. Immer wieder sei sie von der Pensionistin vertröstet worden: „Sie hat mich manipuliert und ausgenutzt. Sie weiß, wie man Mitleid erregt“, behauptet die 33-Jährige in der Verhandlung am Donnerstag am LG Feldkirch.

Dass die Angeklagte bereits ein Schuldenregulierungsverfahren hinter sich hat, habe sie erst von ihrem Anwalt erfahren. Monate nach der letzten Zahlungsleistung der Pensionistin sei zwar ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt worden, weitere Raten hätte die Schuldnerin aber nicht geleistet. Im Prozess bekennt sich die Angeklagte zum Vorwurf des schweren Betruges jedenfalls für nicht schuldig. Auch bestreitet die Pensionistin jegliche Betrugsabsicht. So habe die Klägerin ihr aufgrund einer Erbschaft das Darlehensangebot gemacht. „Mit dem Geld wollte ich meine Schulden beim Finanzamt und zwei Mietrückstände begleichen. Der Restbetrag hätte als finanzielles Polster dienen sollen“, so die 68-Jährige. Sie selbst hätte der Geldgeberin die monatliche Rate von 200 Euro vorgeschlagen. „Leider bin ich dann schwer erkrankt und war ein Jahr außer Gefecht gesetzt.“ Durch eine Hüft-Operation samt Arzt- und Therapiekosten sei sie dann erst recht in ein finanzielles Loch gefallen.

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Sie hat mich manipuliert und ausgenutzt. Sie weiß, wie man Mitleid erregt.

Die Geldgeberin über die Angeklagte

Zwar habe sie immer versucht, die Sache mit der Geldgeberin zu regeln – „aber eine direkte Konfrontation hat sie immer vermieden.“ Richter Alexander Wehinger spricht am Ende die Angeklagte vom Vorwurf des schweren Betruges im Zweifel frei und verweist die Klägerin mit ihren Privatbeteiligtenansprüchen auf den Zivilrechtsweg. Begründung: „Wenn man sich ausmacht, dass Raten von Anfang an zu zahlen sind, dann hätte man das auch schriftlich tun sollen.“

Chantal Dorn
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