Schwere Vorwürfe wurden am Landesgericht Feldkirch am Freitag gegen 58-jährigen Oberländer erhoben: Er soll beeinträchtigten 10-Jährigen sexuell missbraucht haben.
Der bislang unbescholtene Mann musste sich vor dem Schöffensenat verantworten. Die Vorwürfe sind massiv: Er soll einen damals zehnjährigen Jungen aus dem Vorarlberger Kinderdorf zum Oralsex verleitet haben. Eine Straftat, für die der 58-Jährige bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern könnte. Der schwere sexuelle Missbrauch des Sonderschülers soll vor gut zwei Jahren in Rankweil stattgefunden haben.
Gemäß den Schilderungen des Staatsanwaltes hatte der angeklagte Busfahrer regelmäßig Kinder und Jugendliche aus dem betreuten Wohnheim chauffiert. Das heißt, der Mann war auch dem 10-jährigen Buben vertraut. Als der Busfahrer das Kind einmal einsam an einer Haltestelle in Feldkirch stehen sieht, bietet er ihm an, es nachhause zu fahren. Erleichtert steigt der Schüler zu ihm ins Privatauto ein.
Unfreiwilliger Ausflug zu Baggerlöchern
„Der Angeklagte fuhr mit dem Kind zu den Baggerlöchern und sagte, dass er zuerst mit ihm schwimmen gehen würde. Dort angekommen, forderte er den Buben auf, den Penis des Mannes in den Mund zu nehmen. Kurz darauf brach der Angeklagte die Sache ab und brachte das Opfer in die betreute Wohngruppe“, fasst Staatsanwalt Johannes Hartmann die Anklageschrift zusammen.
Im Prozess bestreitet der Busfahrer die Tat. Doch dazu Stellung nehmen will er nicht. Dafür bricht sein Verteidiger Franz Josef Giesinger eine Lanze für seinen Mandanten, beschreibt ihn als herzensguten Menschen, der sich dem oft traurigen Buben angenommen hätte. „Er wollte sogar die Patenschaft für ihn übernehmen. Da ihm dies jedoch finanziell nicht möglich war, unterstützte er das Kind mit monatlich 25 Euro.“
Für Giesinger steht Aussage gegen Aussage. Der Grund: „Als der Bub wieder zurück im Kinderdorf war, erzählte er nichts von einem sexuellen Übergriff.“ Warum also erst so spät die Anzeige? Giesinger übt in diesem Zusammenhang Kritik an der Fragetechnik der Betreuer und hält fest: „Bei Angaben von minderjährigen Opfern kommt es durch Suggestionsfragen oft zu massiven Beeinflussungen.“ So seien im Zuge der Befragungen auch die Angaben des Buben unterschiedlich ausgefallen.
Ein psychologisches Gutachten soll nun Aufschluss über die Glaubhaftigkeit des Opfers geben. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
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