Fortsetzung garantiert

Atempause: Assange darf gegen Auslieferung berufen

Ausland
26.03.2024 12:00

Nächste Runde im schier endlosen Tauziehen um WikiLeaks-Gründer Julian Assange: Er darf gegen die von Großbritannien verfügte Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das beschloss der britische High Court am Dienstag in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung. Assange bekommt damit eine weitere Atempause.

Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine langjährige Haftstrafe, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlicht hatte. Assange sieht sich hingegen wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt.

USA haben nun drei Wochen Zeit für Garantien
Wie die Londoner Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag Assanges in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.

Nächste Deadline 20. Mai
Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.

175 Jahre Haft drohen
Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Assange soll mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht haben. Es drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Seit fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis
Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen, die später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen wurden.

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