Anbieterwechsel

Wie man seine Handy-Nummer ins neue Netz mitnimmt

Wirtschaft
15.03.2024 14:19

Im April werden viele Handytarife steigen, weil sie an die Inflation gekoppelt sind. Ein Wechsel zu einem günstigeren Vertrag bei einem anderen Netzanbieter zahlt sich dann oft aus. Dabei trotzdem seine gewohnte Handynummer zu behalten ist problemlos und gratis. Die „Krone“ erklärt,  wie das einfach geht.

Mehr als 100.000 Handykunden haben diese Rufnummern-Mitnahme in den letzten Quartalen jeweils gemacht, um einen besseren Tarif zu bekommen. Der Vorgang ist also bestens eingespielt und funktioniert weitgehend automatisch. Ein gesetzliches Recht darauf hat man streng genommen nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel, nicht aber, wenn man nur die Marke beim selben Betreiber ändert (z. B. von A1 zu bob, die beide im Telekom Austria-Netz funken). Faktisch aber wird auch das meistens akzeptiert, man sollte sich dennoch vorsichtshalber vorher erkundigen.

Der nächste Schritt: Beim bisherigen Netz muss man seine NÜV-Information („Nummernübertragungsinformation“) besorgen. Das ist seit 2022  gratis und bestätigt das Vertragsverhältnis. Außerdem gilt die Anforderung auch gleich als Kündigung des Altvertrages. Sicherheitshalber kann  man aber auch eine formelle Kündigung nachschicken. Die NÜV kann man per Hotline, in einem Shop des Betreibers oder per E-Mail anfordern. Eventuell erledigt das auch ein Shop des gewählten neuen Netzbetreibers. Das darf in jedem Fall längstens bis zum übernächsten Werktag dauern, die NÜV ist dann für 90 Tage gültig. Man hat also in dieser Frist genug Zeit, sich in Ruhe einen anderen Vertrag auszusuchen.

Zwei Schritte zum neuen Vertrag mit alter Nummer
Mit dieser NÜV-Information stellt man dann den Antrag auf Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Bei Diskontern ohne eigene Filialen gaht das natürlich nur über Hotline, Internet oder indem man ein Starterpaket (z. B. im Lebensmittelhandel) kauft und dieses aktiviert. Dann schickt man die NÜV mit dem Auftrag zur Nummernübertragung an den ausgewählten Netzbetreiber. Mit diesem vereinbart man auch den Termin für die Umschaltung, die meist in der Nacht erfolgt, sodass man es nicht merkt. Die sogenante Portierung kann jedoch ein paar Tage dauern.

Wichtig ist: Weder alte noch neue Handynetzfirma darf für den Prozess etwas verlangen. Nur wenn noch eine offene Rechnung besteht, muss man diese natürlich bezahlen.

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