Thujenhecke angezündet

Haft auf Bewährung für Brandstifter

Vorarlberg
27.02.2024 08:00

Ein arbeitsloser Mann steckte auf einem Firmengelände eine Thujenhecke „versehentlich“ in Brand.

War es Absicht oder doch nur ein blöder Umstand, dass die Hecke letzten Sommer Feuer fing? Diese Frage galt es gestern im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu klären. Es ist der 17. Juli, einer der heißesten Sommertage, als der arbeitslose Unterländer am späten Nachmittag zu Fuß auf der Luzienstraße in Rankweil unterwegs ist. Auf Höhe des Firmengeländes einer Spenglerei beobachten Zeugen, wie der Mann die dortige Thujenhecke in Brand steckt und unbehelligt weitergeht.

Aufgrund der damals herrschenden extremen Trockenheit dauert es nur wenige Minuten, bis das Gebüsch in Vollbrand steht. Während ein Zeuge sofort den Notruf wählt, versuchen beherzte Nachbarn, ein Übergreifen der Flammen auf das Gebäude, auf dem sich auch ein Hochregallager befindet, zu verhindern. Aufgrund der Zeugenaussagen wird der Verdächtige, der sich „sein Werk“ bis dahin aus sicherer Distanz angeschaut hat, verhaftet.

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Für die Staatsanwältin ist es lebensnah, dass jemand beim Vorbeigehen eine Hecke anzündet. Im Zweifel ist aber davon auszugehen, dass mein Mandant die Hecke nicht absichtlich in Brand gesteckt hat.

Rechtsanwalt Heinz Koller

Keine Beweise
Bei der Einvernahme streitet der 29-Jährige noch die Tat ab. Anders im Prozess, wo er dem Schöffensenat allerdings eine recht hanebüchene Geschichte auftischt: „Ich wollte mir eine Zigarette anzünden. Aufgrund des heftigen Windes habe ich mich deshalb etwas zur Hecke gedreht, um im Windschatten zu stehen“, führt der Befragte weiter aus. Dann plötzlich habe die Hecke gebrannt. Weiters gibt der Beschuldigte an, selbst die Polizei gerufen zu haben. Beweise gibt es allerdings nicht.

Dafür, laut Staatsanwältin Julia Berchtold, einen möglichen anderen Grund: Frust! Denn am selben Tag war über den Angeklagten ein Annäherungs- und Betretungsverbot verhängt worden. Der Prozess endet mit einem Schuldspruch wegen versuchter Brandstiftung. Das Urteil: Zehn Monate Haft auf Bewährung, 1680 Euro Strafe und 670 Euro Schadenersatz.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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