In vielen Urlaubsländern sind imitierte Waren billig zu bekommen, aber ihr Kauf kann für die Konsumenten teure Folgen haben. "Leider wissen Urlauber, die Kopien von Rolex, Gucci, Armani oder Boss kaufen, nur selten über die Rechtsfolgen Bescheid", erklärt der Konsumentenberater der Arbeiterkammer Niederösterreich, Martin Hofecker.
Im persönlichen Reisegepäck kann die gefälschte Tasche oder Edeluhr nicht beschlagnahmt werden, wenn sie etwa als Geschenk gedacht ist und den Wert von 175 Euro nicht übersteigt. Wusste der Konsument aber, dass es sich um eine Kopie handelt - Anhaltspunkte sind etwa der Preis oder der Kauf bei Straßenhändlern - kann die Markenfirma Schadenersatz verlangen.
Auch Postsendungen verboten
Wer sich seine im Urlaub erworbene Kopie nachschicken lässt, wird die Ware möglicherweise nie wieder sehen. Denn Zollbehörden können Postsendungen im Verdachtsfall oder im Auftrag der Markenfirmen zurückhalten und die gefälschten Waren vernichten. Eine Beschlagnahme des Postpaketes ist auch innerhalb der EU möglich. Die Zollbehörden leiten danach den Markenfirmen Name und Anschrift des Empfängers und Versenders weiter.
Online-Erwerb verboten
Wer sich gefälschte Markenwaren über Auktionsbörsen wie etwa eBay im Internet bestellt, dessen Kauf wird den Zoll ebenso wenig wie das vermeintliche Urlaubsschnäppchen passieren.
Fiskus verhängt Verwaltungsstrafen
Nicht nur der Erwerb im Ausland und die Einfuhr sind unerlaubt, auch die Finanzbehörden sind interessiert: KonsumentInnen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 4.000 Euro.
Dänin musste 10.000 Euro blechen
Eine dänische Touristin ist in der ligurischen Stadt Ventimiglia zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie eine gefälschte Sonnenbrille gekauft hat (siehe Infobox).
Quelle: AK Niederösterreich
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