Laut dem nun veröffentlichten Papier hat der Gesundheitsminister bis 30. Juni 2013 das Zugangsportal für die zu speichernden Gesundheitsdaten, die Widerspruchsstellen für Patienten, die ihre Daten ganz oder teilweise nicht gespeichert haben wollen, sowie eine ELGA-Ombudsstelle "nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit" zu errichten. "Ab diesem Zeitpunkt kann ELGA verwendet werden", heißt es in dem Entwurf. Ab 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 hat dann der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die E-Medikation stufenweise einzurichten.
Jänner 2015 als Frist für die Apotheken
Spätestens ab 1. Jänner 2015 müssen sich auch die Apotheken an dem System beteiligen. Ab demselben Datum haben öffentliche Spitäler und Pflegeeinrichtungen die Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu speichern. Spätestens ab 1. Juli 2016 - und damit eineinhalb Jahre später als im ersten Entwurf Stögers vorgesehen - müssen dann auch die niedergelassenen Vertragsärzte an ELGA teilnehmen.
Die privaten Spitäler haben spätestens ab 1. Jänner 2017 die Gesundheitsdaten zu speichern. Ebenfalls spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die Patientenverfügungen, die Vorsorgevollmachten sowie die medizinischen Register in ELGA zur Verfügung stehen. Damit soll 2017 laut Gesetzesentwurf das erste "Vollbetriebsjahr" für ELGA sein. Ärzte, die keinen Kassenvertrag haben, können sich noch bis längstens 1. Jänner 2022 Zeit lassen.
Rund 130 Millionen Euro Errichtungskosten
Bis 2017 müssen für ELGA rund 130 Millionen Euro investiert werden. Davon machen die Errichtungs- bzw. Investitionskosten sowie die gesamte Ausrollung und Anbindung der Gesundheitsdiensteanbieter von 2010 bis 2017 insgesamt etwa 54 Millionen Euro aus. Für den laufenden Betrieb von ELGA wurden für den gleichen Zeitraum zusätzlich Kosten im Umfang von knapp 70 Millionen Euro errechnet. Dazu werden noch Weiterentwicklungskosten von 6,4 Millionen Euro ebenfalls für diesen Zeitraum erwartet.
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