Obergericht entschied

Schwager-Mörder muss doch nicht lebenslang in Haft

Oberösterreich
30.01.2024 11:00

Der Gang vors Obergericht hat sich für ihn ausgezahlt: Der Schwager-Mörder von Grünburg (OÖ) bekam am Dienstag „nur“ 20 Jahre statt lebenslang. Der 38-Jährige hatte seinen früheren Schwager (43) Anfang März in Grünburg mit zwei Schüssen aus einer Pistole getötet.

Am 5. März, um 1 Uhr früh, läutete Roland K. (38) aus Ennsdorf seinen Ex-Schwager Hermann F. in Grünburg aus dem Schlaf. Mit einer Glock (Kaliber 9 Millimeter) zerschoss er die Glasfront und tötete den verhassten 43-Jährigen. Dann holte er noch seinen Neffen (12) aus dem 1. Stock und zwang ihn, den Leichnam des Vaters anzusehen.

Richterin verhängte Höchststrafe
Ein Schwurgericht in erster Instanz am 18. Oktober in Steyr verhängte dafür eine lebenslange Haftstrafe. Die Richterin wertete die Tat als „eiskalte Hinrichtung“. Doch K. legte gegen die Höchststrafe Berufung ein.

Schmerzensgeld für Hinterbliebene
Sein Verteidiger Hans-Jürgen Riedl begründete das am Dienstag im Oberlandesgericht Linz damit, dass sein Mandant von Beginn an geständig gewesen sei und zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. K. habe inzwischen auch den Hinterbliebenen 10.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Und er verwies auf die gute Prognose der psychiatrischen Gutachterin, wonach der 38-Jährige eine solche Tat wahrscheinlich nicht wiederholen werde.

Tat „aus übertriebener Empathie“
Laut Riedl sei der Mord vor allem aus „übertriebener Empathie“ für die gepeinigte Schwester geschehen. „Ich weiß, dass es ein Fehler war und stehe dafür ein“, erklärte K., bat aber um ein milderes Urteil.

Der Berufungssenat erkannte ebenfalls Milderungsgründe und reduzierte seine Haftstrafe auf 20 Jahre.

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