Die Staatsanwaltschaft Steyr hat Mordanklage gegen jenen Mann erhoben, der im März seinen früheren Schwager in Grünburg (Oberösterreich) erschossen haben soll. Der inzwischen 38-Jährige wird beschuldigt, den 43-Jährigen mit vier Schüssen aus einer legal besessenen Waffe getötet zu haben. Mit einem Prozess sei frühestens im September zu rechnen.
Der Verhaftete blieb bisher bei seiner Aussage, er habe nicht gewollt, dass die zwei Kinder seiner Schwester so werden wie ihr Vater, der ein Narzisst sei. Zudem habe er den Eindruck gewonnen, Neffe und Nichte, die beim Vater lebten, würden sich zusehends von ihrer Mutter entfremden. Laut psychiatrischen Gutachten soll der geständige Mann zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen sein, so Staatsanwaltschaftssprecher Andreas Pechatschek.
Bei der Tat betrunken
In der Nacht auf den 5. März fuhr der damals noch 37-Jährige alkoholisiert zu seinem Ex-Schwager und läutete an der Haustür. Dieser öffnete, schloss die Tür jedoch sofort wieder. Der Verdächtige feuerte aber dreimal in das Glaselement der Türe und kam so ins Haus. Dort soll er noch vier Schüsse auf das Opfer abgegeben haben, bevor er mit seinem Pkw nach Hause flüchtete, wo er später festgenommen wurde. Zwei der Schüsse seien tödlich gewesen und führten zur inneren Verblutung, führte der Staatsanwaltschaftssprecher weiter aus.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.