Grob fahrlässig?

Prozess nach Gewölbeeinsturz mit zwei Toten

Oberösterreich
10.12.2025 07:00

Ein schrecklicher Arbeitsunfall hat vor 15 Monaten in einem Altstadthaus in Schärding zwei Todesopfer gefordert. Der Bauherr (75) und ein Bauunternehmer (55) sind angeklagt und müssen sich heute vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Die getöteten syrischen Arbeiter (23) hätten außerdem aufgrund ihres Asylstatus gar nicht arbeiten dürfen.

Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei syrische Bauarbeiter ums Leben gekommen waren, müssen sich heute sowohl der Bauherr (75) als auch ein Bauunternehmer (55) vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis wirft diesen Männern in ihrem Strafantrag grob fahrlässige Tötung vor. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Die Angeklagten hätten es verabsäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen sowie Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen, lautet der Vorwurf.

Die beiden im Erdgeschoß ums Leben gekommenen Arbeiter (23 Jahre alt) waren von herabstürzenden Deckenelementen verschüttet worden. Sie konnten erst nach langer, komplizierter Suche nur mehr tot unter dem bis zu 180 Zentimeter hohen Schutthaufen geborgen werden.

Feuerwehrleute verschafften sich über ein Loch im Nachbarhaus Zutritt zur Unglücksstelle.
Feuerwehrleute verschafften sich über ein Loch im Nachbarhaus Zutritt zur Unglücksstelle.(Bild: FF Schärding)

Aufgrund der Einsturzgefahr hatten die Rettungskräfte lange Zeit keinen Zugang zur Unglücksstelle gefunden. Schließlich wurde ein Loch in die Wand des Nachbarhauses gebohrt. Dazu waren auch ferngesteuerte Roboter im Einsatz.

Die Syrer seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet gewesen und hätten außerdem aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen, so die Staatsanwaltschaft. Für die beiden Asylwerber habe ein Beschäftigungsverbot gegolten. Laut einem Gutachten war die Gefahr eines Einsturzes absehbar.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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