Ein schrecklicher Arbeitsunfall hat vor 15 Monaten in einem Altstadthaus in Schärding (OÖ) zwei Todesopfer gefordert. Der Bauherr (75) und ein Vorarbeiter (55) müssen sich heute wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Dort kamen unglaubliche Zustände auf: Plan, Baumeister, Statiker und Sicherheitsmaßnahmen fehlten.
Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei syrische Bauarbeiter ums Leben gekommen waren, müssen sich heute sowohl der Bauherr (75) als auch ein Bauunternehmer (55) vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis wirft diesen Männern in ihrem Strafantrag grob fahrlässige Tötung vor. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Keine Pläne oder Absicherung
Die Angeklagten hätten es verabsäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen sowie Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen, lautet der Vorwurf. Die beiden im Erdgeschoß ums Leben gekommenen Arbeiter (23 Jahre alt) waren von herabstürzenden Deckenelementen verschüttet worden. Sie konnten nach 17 Stunden nur mehr tot geborgen werden.
Keine Ausbildung, kein Arbeitsrecht
Die Syrer waren überhaupt nicht, und schon gar nicht für solche schwierigen und riskanten Tätigkeiten ausgebildet gewesen – das über 500 Jahre alte Gebäude war im Laufe der Jahrhunderte mehrmals um- oder wieder aufgebaut worden und besitzt kein Fundament im modernen Sinn – und hätten gar nicht arbeiten dürfen, so die Staatsanwaltschaft. Laut einem Gutachten war die Gefahr eines Einsturzes absehbar. Auch alte Wasserschäden und Mauerrisse hätten die Gefahr vergrößert.
Holpriger Start
Gleich zu Beginn des Prozesses musste der vorsitzende Richter die beiden Angeklagten laut ermahnen, weil sich bereits einfache Fragen zu den persönlichen Daten in die Länge zogen. Beide bekannten sich in der Verhandlung nicht schuldig.
Lifteinbau kostete zwei Leben
Bei dem Stadthaus aus dem späten 15. Jahrhundert hätte im Herbst 2024 ein Lift eingebaut werden sollen. Dafür wollte man eine Säule verstärken – dabei wurde diese aber untergraben, was zum Einsturz führte. Erst gab der jüngere Angeklagte an, er sei nur wegen des Schutt-Abtransportes vor Ort gewesen und hätte sonst keine Aufgaben übernommen. Weil ihm Richter Stefan Kiesl diese unglaubwürdige Verantwortung überhaupt nicht abnahm, gab er nach einer kurzen Beratungspause zu, im Laufe der Arbeiten immer mehr Aufgaben übertragen bekommen zu haben, bis er schließlich die Asylwerber regelmäßig zu Tätigkeiten angewiesen hätte – auf sehr unwirsche Art, wie mehrere Zeugen festgehalten hatten.
Kein echter Baumeister, kein echter Statiker
Zwar verbat er sich beim Prozess weiterhin die Bezeichnung „Polier“ oder „Vorarbeiter“, weil er dazu weder Kenntnisse noch Befugnisse hatte. Dennoch war er es, der Anweisungen erteilt, koordiniert und mit einem Statiker über das auf der betroffenen Säule lastenden Gewicht diskutiert hatte. Dieser war jedoch auch kein wirklicher Statiker: „Ich habe da keine abgeschlossene Ausbildung, nur Arbeitserfahrung und das, was ich in der HTL gelernt habe“, so der 70-jährige Pensionist, der den Hausbesitzer aus seinem Heimatort bei Linz kennt.
Ich habe keine abgeschlossene Statik-Ausbildung, nur Arbeitserfahrung, und das, was ich in der HTL gelernt habe.
Pensionist (70), der als Statiker konsultiert worden war.
Der 55-Jährige habe auch mit Händen und Füßen den Asylwerbern erklärt, was sie wie zu tun hätten, oder wie Maschinen zu bedienen seien – aufgrund sprachlicher Barrieren absolut unzureichend. „Sie haben halt immer wieder Sachen weggerissen, die nicht weg hätten sollen, oder Maschinen völlig falsch bedient“, erklärt der Angeklagte den mehrmals zitierten rauen Umgangston.
Kein Schutz für Arbeiter
Absicherungsmaßnahmen wie Stützen oder Helme gab es nicht – einzig ein Nivelliergerät hatte der 55-jährige Angeklagte aufgestellt, um Veränderungen im Gemäuer festzustellen. „Es gab keine Sicherheitsmaßnahmen, wir hatten keine Arbeitskleidung. Wir haben die beiden mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass es gefährlich ist, und jederzeit etwas schiefgehen kann, aber sie haben nicht darauf reagiert“, so ein syrischer Zeuge (27), der ebenfalls dort gearbeitet hatte.
Wir haben mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Baustelle gefährlich ist, und jederzeit etwas schiefgehen kann, aber niemand hat darauf reagiert.
Asylberechtigter (27), der ebenfalls im Haus tätig war.
Warnzeichen ignoriert
Am Unfalltag hatte man noch etwas tiefer gegraben, um das ringförmige Fundament zu versenken, und wollte bereits betonieren. „Ich war an diesem Tag vor Ort und habe mitgeholfen. Genau als ich hinausgegangen bin, um den zweiten Metallring zu holen, ist das Gewölbe eingestürzt“, so der 55-Jährige. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, dass aber im Juni bereits ein Baustopp hätte eingeleitet werden sollen, weil Teile der Decke abgestürzt waren.
„Baustelle war gefährlich“
„Ich habe dem Hausbesitzer dreimal gesagt, dass eine statische Überprüfung durchgeführt werden soll, aber er hat nichts getan, und wir haben einfach weitergearbeitet“, so der grauhaarige Zimmermann – über drei Monate hinweg. Warum? „Weil ich das Geld gebraucht habe“, so die kleinlaute Antwort. „War die Baustelle für Sie gefährlich?“, wollte Kiesl wissen. „Ab einem gewissen Zeitpunkt ja“, so der Angeklagte.
Ich habe die Baustelle ab einem gewissen Zeitpunkt als gefährlich eingeschätzt, aber weitergearbeitet, weil ich das Geld gebraucht habe.
Der Angeklagte (55), der als Vorarbeiter tätig war
„Da war nichts einzureichen“
Der ältere Angeklagte, ein vermögender Arzt, dem unter anderem noch ein weiteres Haus am Schärdinger Stadtplatz gehört, wollte die Buchhandlung im Erdgeschoß des ehemaligen Einfamilienhauses ausbauen, und in den oberen Stockwerken Wohnungen errichten. „Es hat schon einen Plan gegeben, aber eine Einreichung oder Genehmigung haben wir nicht gebraucht, weil wir ja keine großen baulichen Veränderungen vorgenommen haben. Nur eine Bauanzeige“, so der 75-Jährige – was den Richter kopfschüttelnd zurückließ. Auch einen qualifizierten Baumeister, Bauunternehmer oder Vertrag habe es keinen gegeben, sondern nur den zweiten Angeklagten, ein Zimmermann, mit dem eine mündliche Vereinbarung bestanden habe – um nur rund 40 Euro die Stunde.
Arbeitskräfte im Asylheim rekrutiert
Woher die Arbeiter kamen? „Ich bin ins Asylheim gegangen, die waren froh über die Arbeit“, so der angeklagte Millionär. Eine „Win-Win-Situation“ quasi, fasste Kiesl zynisch zusammen. „Die hatten überhaupt keine Ahnung von dem, was sie taten, aber sie waren willig, zu tun, was ihnen angeschafft wurde“, so der Hausbesitzer, der überhaupt kein Gefahrenpotenzial gesehen habe.
„Habe ihnen Schutzmasken gegeben“
Auch Buchhändlerin Ulrike Schachinger, die im Erdgeschoß ihr Geschäft hat, bezeugte, dass ihr die Arbeiten unprofessionell wirkten. „Die Arbeiter hatten nur Turnschuhe, keinen Gehörschutz und keine Staubmasken. Ich habe ihnen FFP2-Masken gegeben“, so die Zeugin. Der Hausbesitzer habe einmal zu ihr gesagt, dass es keine Pläne gäbe, weil sich die bei so einem alten Haus ständig ändern würden. Am Tag des Unglücks habe sie in der Früh noch wie jeden Tag die beiden Syrer begrüßt: „Und um kurz nach neun Uhr hat es dann gekracht“, so die erschütterte Geschäftsfrau.
Ich habe klar empfohlen, dass die Decke unterstützt gehört. Ich dachte, das ist doch selbstverständlich bei solchen Arbeiten.
Pensionist (70), der als Statiker konsultiert worden war.
Pseudo-Wissen und Pfusch
Wiederholt habe der 55-jährige Zimmermeister gedroht, die Arbeiten einzustellen, wenn nicht die vom „Statiker“ empfohlenen Sicherungsmaßnahmen getroffen würden. Ihm zufolge hätte ihn der Hausbesitzer aber immer wieder überredet, auch deutlich mehr Geld geboten und gemeint, er könne ihn nicht im Stich lassen. „Ich habe immer geglaubt, die Säule wird nur mit einem Betonring am Boden versehen, aber nicht untergraben. Dann wäre nichts passiert“, ist der Mediziner überzeugt. Er ist bautechnischer Laie, habe aber viel Zeit in seinem Leben bei Renovierungen mitgeholfen. Für ihn sei der Zimmermann mit Einschränkung ein baulich versierter Mann gewesen, dem er vertraut habe.
Nachbar hörte Knall
Ein Nachbar beschrieb den Schicksalsmoment: „Ich war gerade daheim, als ich einen dumpfen Knall gehört habe. Ich dachte zuerst, das kommt von einer anderen Baustelle, und bin vors Haus hinausgegangen. Da habe ich es schon aus dem Nachbarhaus stauben gesehen. Der Vorarbeiter stand heraußen und sagte nur, ,Jetzt ist das Gewölbe eingestürzt‘.“ Ein besonders prägnanter Moment: „Ein Polizist hat dem Hausbesitzer Fotos der Verschütteten gezeigt und gefragt, ob er diese kenne. Das hat der verneint, gegrinst und sich weggedreht“, beschreibt der Nachbar die abartige Reaktion. Außerdem habe direkt nach dem Einsturz die größte Sorge der beiden Angeklagten einer Hintertür gegolten – und nicht den beiden unter 1,8 Meter Schutt begrabenen 23-Jährigen.
Unzureichende Kenntnisse für Situation
„In dieser heiklen Situation, wo ein nicht ausgebildeter ,Statiker‘ sagt, mehrere Sachen beunruhigen ihn, und da passt etwas nicht, da haben sie einen halb ausgebildeten Zimmermann um 40 Euro die Stunde und zwei Asylwerber um sechs bis sieben Euro die Stunde beschäftigt“, brachte der erfahrene Richter Kiesl die brenzlige Lage auf den Punkt.
Bei Polizei nicht kooperativ
Ein Zeuge, der auf der Baustelle ab und zu übersetzte, habe den Bauherrn immer wieder auf herabfallende Deckenstücke und Gefahren aufmerksam gemacht, und im Namen der Asylwerber um mehr Geld gebeten. Bezüglich der Gefahren habe der Arzt beschwichtigt, mehr Lohn abgelehnt. „Wir brauchten mehr Geld und haben günstig gearbeitet, das hat der Doktor ausgenutzt“, so seine vernichtende Beschuldigung. Auch bei den Polizeibeamten sei er kooperativ gewesen, so der Hausbesitzer – eine Aussage, die den im Saal anwesenden Polizisten nur ein lächelndes Kopfschütteln abrang.
Vernichtendes Gutachten
Der gerichtliche Gutachter fasste schließlich vernichtend zusammen: „Ursache für den Einbruch waren zwei Abgrabungen in der Nähe der betroffenen Säule, eine im Frühsommer und eine am Unfalltag. Schon nach der ersten Grabung war die Tragfähigkeit massiv beeinträchtigt, schon da wären Stützen nötig gewesen. Weder der Hausbesitzer, noch der vorarbeitende Zimmermann oder der befragte Pensionist hatten das Wissen oder die technischen Kenntnisse, ein solches Bauvorhaben zu begleiten. Der Einbruch war aus technischer Sicher erwartbar, aus meiner Sicht hätte eine statische Gesamtbetrachtung des Hauses erfolgen müssen.“
Angehörige dankbar für Aufklärung
Der Staatsanwalt hob noch einmal alle Verfehlungen der beiden Angeklagten hervor – eine beträchtliche Liste, und beantragte ein angemessenes Urteil. Der Privatbeteiligtenvertreter beantragte für alle vier Eltern und den beim Prozess anwesenden Bruder des einen Todesopfers jeweils 20.000 Euro Trauerschmerzengeld. Im Namen jener Angehörigen drückte er auch der Polizei, dem Staatsanwalt, dem Sachverständigen und den Zeugen Dank und Anerkennung für die Aufklärung der tragischen Todesfälle aus.
„Im wahrsten Sinne zu Tode gespart“
Die einzigen Vergehen des Vorarbeiters würden darin liegen, dass er keine Unterstützungen im Gewölbe angebracht hatte, so sein Anwalt. Er habe sich auf die Skizze und den Statiker verlassen – unwissend ob dessen mangelnder Expertise. „Es war eine sehr günstige Baustelle für den Besitzer – er hat im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode gespart.“
Der Anwalt des Besitzers hingegen sieht quasi die gesamte Schuld bei dem überforderten Zimmermann, weil sein Mandant ja nie auf der Baustelle gewesen war, und sich als Mediziner überhaupt nicht mit solchen Dingen auskenne.
Kurz nach 17 Uhr wurden dann die rechtskräftigen Urteile gesprochen: Beide Angeklagten bekamen acht Monate bedingte Haft. Der Vorarbeiter muss 2400 Euro Geldstrafe zahlen, der Besitzer 80.000 Euro. „Ich habe lange überlegt, was die beiden richtig gemacht haben. Ich bin zum Schluss gekommen: Gar nichts. Und was sie falsch gemacht haben? Alles“, bringt es Herr Rat auf den Punkt. Vor lauter Gier habe der Hausbesitzer jeden Hausverstand vergessen, und auf menschenverachtende Weise eingespart. Mit dem fatalen Resultat, dass zwei Menschen ihr Leben auf schreckliche Weise verloren.
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