Haftstrafe für Täter

Opfer: „He Jungs, ich habe einen Stich gekriegt!“

Oberösterreich
24.01.2024 18:43

Am Landesgericht Wels war bei einem Mordversuchsprozess gegen einen 22-Jährigen die Jugendsprache ein großes Thema. Es ging um einen völlig aus dem Ruder gelaufenen Drogendeal, bei dem ein 19-Jähriger einen Messerstich in den Bauch, bei dem die Leber verletzt wurde, überlebt hatte. Das nicht rechtskräftige Urteil: 7 Jahre Haft. 

Wir machen das eins zu eins aus“; „Sie haben am Telefon Stress angefangen“; „er sagte, jetzt wird er ihn f“ – mehrmals fragten Staatsanwalt, Verteidiger und Richter am Landesgericht Wels über die Bedeutung von Aussagen des Angeklagten (22), von „coolen, halbstarken“ Zeugen und des Opfers (19), das knapp überlebt hatte, nach.

Es ging um einen im April 2023 aus dem Ruder gelaufenen Drogendeal, weil ein Kurier mit dem späteren Täter noch eine Cannabis-Wasserpfeife geraucht und das ungeduldige Opfer vor der Tür wartend mehrmals angerufen hatte. Ob der 22-Jährige neben Beleidigungen gegen die Mutter des damals 18-Jährigen auch schrie, dass er mit einer Machete hinunterkommen werde, darüber gab’s Uneinigkeit, waren doch alle Beteiligten offenbar von Alkohol oder Drogen beeinträchtigt gewesen.

Vor der Tür eskalierte der Streit und die Kontrahenten gingen um die Ecke, um es sich „eins zu eins“, also „Mann gegen Mann“ auszumachen. Dann ein Schrei: „He Jungs, ich habe einen Stich gekriegt.“ Elf Zentimeter war die Klinge eines Kampfmessers in den Bauch eingedrungen, hatte die Leber verletzt. Der zweifach vorbestrafte Täter packte noch zwei Macheten und Drogen ein, ehe er nach Deutschland flüchtete.

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Mein Mandant hat zugestochen, wollte den Kontrahenten verletzen. Aber was er sicher nicht wollte: ihn töten.

Anwalt Manfred Arthofer

Der Staatsanwalt sah beim Messerstich eine Tötungsabsicht, daher Mordanklage. Anwalt Manfred Arthofer plädierte aber auf absichtlich schwere Körperverletzung, verlas einen Brief des Anstaltsseelsorgers, der betonte, dass der Angeklagte sicher nicht töten wollte und um Milde bat. Das Urteil: 7 Jahre Haft – nicht rechtskräftig – wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.

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