30 Monate

Haft für Opa, der Enkelin missbraucht haben soll

Oberösterreich
16.05.2024 18:00

Familiäre Abgründe am Landesgericht Wels: Ein Großvater (70) soll seine damals zwölfjährige Enkelin mehrmals sexuell missbraucht haben. Er bestritt die Vorwürfe, Aussagen der Enkelin und der Zeugen zeichneten ein anderes Bild. Urteil: 30 Monate Haft für den Opa, zehn davon unbedingt – nicht rechtskräftig.

Der 70-jährige Pensionist aus dem Hausruckviertel wurde von seiner damals zwölfjährigen Enkeltochter im Vorjahr beschuldigt, sie im Intimbereich berührt sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben.

Stritt alles ab
Der Angeklagte wies vor Gericht alle Vorwürfe von sich und bestand darauf, dass es nie Kontakt sexueller Art zwischen den beiden gegeben habe. Einzig einmal, als die Zwölfjährige neben ihm auf der Couch herumturnte, hätte er ihren Intimbereich gesehen. „Beim Fernsehen wurde ihr langweilig, und als sie einen Handstand vor mir machte, sah ich plötzlich ihren Intimbereich“, so der Opa, mehr sei nicht passiert. Ein anderes Mal habe das Mädchen seine Hand genommen und zwischen ihre Beine gezogen, worauf er aber forsch reagiert und seine Hand weggezogen haben wollte. 

Zitat Icon

Beim Fernsehen wurde ihr langweilig, und als sie einen Handstand vor mir machte, sah ich plötzlich ihren Intimbereich.

Der Angeklagte vor Gericht

Schwierige Verhältnisse
Seine Enkelin sei in einer Wohngruppe für schwierige Kinder und Jugendliche untergebracht, weil sie daheim nicht gut aufgehoben sei – ihr Vater, der Sohn des Angeklagten, hatte etwa Nacktfotos seiner 14-jährigen Nichte in Plakatgröße ausgedruckt und im Heimatort aufgehängt, wofür er auch verurteilt worden war und sich seither in Behandlung befinde.

Falsches Vertrauen
Die Großeltern hingegen hätten die Enkelin seit dem Vorfall häufig besucht, mit ihr lange Ausflüge unternommen, und das volle Vertrauen der Einrichtung genossen. Auch daheim sei sie oft bei den Großeltern gewesen, und habe oft und gerne mit dem Großvater Filme geschaut oder Karten gespielt. 

Enkelin traumatisiert
Den angeklagten Vorfall beschrieb die Mutter ganz anders: Die Tochter sei danach heimgekehrt, und habe sich erst lange auf der Toilette eingesperrt, bis sie schließlich herausgekommen und auf einen Zettel geschrieben und skizziert hatte, wie und wo der Großvater sie berührt habe. 

Haftstrafe
Richterin und Schöffen entschieden schließlich, dass der Großvater keineswegs so unschuldig sei, wie er glauben machen gewollt hatte. Das Urteil: 30 Monate Haft für den 70-Jährigen, zehn davon unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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