„Transport von Drogen“
Die Verurteilung wegen Körperverletzung und Nötigung bekämpfte ein Polizist aus Niederösterreich bis zur letzten Instanz. Da ihm auch das Höchstgericht nicht Recht gab, folgte dem privaten Waffenverbot der Entzug der Dienstwaffe, die er noch Jahre nach der Tat geführt hatte. Der Polizist sieht seine Existenz bedroht. Die Landespolizeidirektion will den „alten“ Fall neu prüfen.
Es ist wohl weder stimmig noch zutreffend, einen Polizisten ohne Dienstwaffe mit einem Raubtier ohne Reißzähnen zu vergleichen, wie das manche sogar tun. Dennoch kann der Entzug einer solchen ebenso existenzbedrohende Ausmaße annehmen, weil der Exekutivbeamte nur mehr schwer eingesetzt werden kann und sämtliche Zulagen zu seinem Gehalt verliert.
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