Nach Zündel-Aktion

17-Jähriger verbiss sich im Arm einer Polizistin

Gericht
15.01.2024 18:00

Eine waghalsige Zündelei in einer betreuten Jugendwohneinrichtung löste einen Polizeieinsatz aus. Der zu einer bissigen Angelegenheit wurde. Die Richterin gibt einem 17-Jährigen aber noch eine Chance: „Heute geht’s noch mit einem blauen Auge.“

„Es hat mit etwas jugendlichem Leichtsinn begonnen und ist dann wohl eskaliert“, leitet der Verteidiger eines 17-Jährigen ein. Der jetzt handzahm vor Richterin Daniela Zwangsleitner sitzt. Seine Strafregisterauskunft zeichnet aber ein anderes Bild: Zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung hat er bereits.

Krankenstand wegen riesigem Hämatom durch Biss
Und auch am Montag sitzt er wegen Gewalt im Wiener Landesgericht. „Ich hab mit einem Freund mit Feuerzeug und Deo herumhantiert“, beginnt der Jugendliche zu erzählen. Der Betreuer der sozial-therapeutischen Einrichtung in Wien-Ottakring, in der der 17-Jährige wohnte, alarmierte die Polizei - der es der Angeklagte nicht einfach machte: „Er wollte uns, umgangssprachlich gesagt, frotzeln“, so einer der Beamten, der eine Schädelprellung davontrug - und Bissspuren.

Denn als die Polizisten die Festnahme aussprachen, griff der junge Wiener an. In einer jungen Beamtin verbiss er sich so fest, dass sie über eine Woche im Krankenstand war: „Er hat nicht mehr losgelassen“ - erst als Verstärkung zu Hilfe eilte, löste er sich.

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Heute geht’s noch mit einem blauen Auge, aber das nächste Mal kommt eine Haftstrafe.

Richterin Daniela Zwangsleitner

Letzte Chance für Problemjugendlichen
„Sie haben offensichtlich ein Aggressionsproblem“, stellt Frau Rat schnell fest. „Heute geht’s noch mit einem blauen Auge, aber das nächste Mal kommt eine Haftstrafe.“ Die sechs Monate bedingt scheinen im Leumundszeugnis des 17-Jährigen nicht auf. „Das ist jetzt für Sie die Chance, dass Sie es besser machen und Arbeit finden“, regt Zwangsleitner an: „Wäre schon gut, bevor sich die Vorstrafen so mehren, dass sie irgendwo aufscheinen.“ Die zwei Beamten bekommen jeweils 100 Euro Schmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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