13 Monate

Zum dritten Mal verurteilt: Stalker muss in Haft

Wien
10.01.2024 12:12

Ein 43-jähriger Mann musste sich am Dienstag bereits zum dritten Mal wegen beharrlicher Verfolgung von Ex-Freundinnen verantworten. Während er bei seinen zwei vorangegangenen Prozessen noch eine Bewährungsstrafe ausfasste, gab es diesmal kein Pardon mehr.

Am Dienstag erging am Wiener Landesgericht zum dritten Mal in kurzer Zeit ein Urteil gegen einen 43-jährigen Mann wegen Stalkings. Während er bei den vorangegangenen Vergehen noch mit Bewährungsstrafen davonkam, wurde diesmal keine Nachsicht gezeigt. Der notorische Stalker erhielt eine unbedingte Haftstrafe von zehn Monaten, dazu wurde eine offene bedingte dreimonatige Haftstrafe widerrufen, sodass er insgesamt 13 Monate im Gefängnis verbringen muss.

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Sie haben alle Möglichkeiten, die man Ihnen bisher geboten hat, nicht genutzt. Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren.

Richter Christoph Bauer

Richter Christoph Bauer begründete das harte Urteil damit, dass der Verurteilte alle bisherigen gebotenen Möglichkeiten zur Besserung ignoriert habe. „Sie haben alle Möglichkeiten, die man Ihnen bisher geboten hat, nicht genutzt. Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren“, sagte der Richter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

192 Tathandlungen
Im Juni 2022 war der Angeklagte bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er nach dem Ende einer Beziehung über eine Dating-App eine Frau beharrlich verfolgte. Trotz dieser ersten Verurteilung setzte der Mann seine stalkende Praxis fort und belästigte eine andere Ex-Freundin mit Anrufen, Abpassen und ungebetenen Besuchen. Dafür erhielt er im Vorjahr erneut eine Bewährungsstrafe und die Anweisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, der er jedoch nicht nachkam.

Zwischen Juli und Dezember 2023 setzte der Stalker laut Anklage exakt 192 Handlungen um, die den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllten. Dazu gehörten das Hinterlassen von Sprachnachrichten auf der Mobilbox, das Herumlungern vor der Wohnung und das Aufsuchen des Arbeitsplatzes der 41-jährigen Frau. Bereits im Juni 2022 hatte die Betroffene eine einstweilige Verfügung mit einem Kontaktannäherungsverbot gegen den Mann erwirkt.

Opfer in Psychotherapie
Nach einer Anzeige der Frau kam der Täter zwischen dem 29. September und dem 30. Oktober in U-Haft, was jedoch keinen Eindruck auf ihn machte. Nach seiner Entlassung setzte er das Stalking fort, bis er am 11. Dezember erneut in U-Haft genommen wurde. Die belästigte Frau begab sich zu diesem Zeitpunkt bereits in psychotherapeutische Behandlung.

„Emotionale Instabilität“
Die betroffene 41-Jährige, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt vom Gericht 1000 Euro als Entschädigung sowie den Kostenersatz für bisherige Therapiestunden. Der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwältin waren mit dem Urteil einverstanden. In seiner Verteidigung verwies der Stalker auf seine „emotionale Instabilität“ und äußerte den Wunsch nach einer stationären Therapie.

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