War es versuchter Mord? Am Montag sollen Geschworene entscheiden, ob eine alkoholkranke Salzburgerin (60) ihren Ex töten wollte. Zum Prozess-Start vor etwas über einem Monat hatte sie den Vorfall kleingeredet und auf den Alkohol geschoben.
Ich war im Schock und wollte nur reden. Ich wollte ihm nichts tun.“ So erklärte sich die Angeklagte am ersten Verhandlungstag am 9. November im Schwurgerichtssaal. Und meinte auch noch dazu: „Ich war so betrunken.“ Fakt: Mehrere Zeugen haben gesehen, wie die Frau an jenem Nachmittag des 13. Juni mit einem Messer in der Hand auf ihren Ex-Freund zuging und ihn dann in den Bauch stach. „Er hat das gekriegt, was er verdient hat“, soll sie laut den Zeugen danach noch gesagt haben.
Doch beim Prozess konnte sich die Angeklagte an diese Wortwahl nicht mehr erinnern. Sie sei nämlich viel zu betrunken gewesen, meinte die Salzburgerin, die sich selbst als „Spiegeltrinkerin“ bezeichnet. Das sahen Polizisten aber anders: Vielmehr sei sie „völlig orientiert“ gewesen, heißt es im Akt. Auch der Gutachter erkannte, dass die 60-Jährige zurechnungsfähig war.
Der Anlass für die Bluttat war offenbar ein Streit um vier Katzen. Der Ex hatte nämlich die Vierbeiner Tage zuvor als Geschenk vorbeigebracht. Doch nach einer Zeit wollte die Angeklagte die Katzen wieder loswerden, daraus entwickelte sich am Tag der Tat ein Streit, der letztlich in die Bluttat mündete. Weiters belastend für die Angeklagte: Vor zwei Jahren hatte sie bereits einen anderen Ex mit einem Messer attackiert. Damals gab es eine Bewährungsstrafe. Heute aber drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft oder lebenslänglich.
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