Ein 44-Jähriger ist am Mittwoch auf der Anklagebank gesessen, weil er in einer Flüchtlingsunterkunft in Graz einen zehnjährigen Buben vergewaltigt haben soll. Trotz eindeutiger DNA-Spuren bestritt der Syrer zunächst alles und legte erst vor Gericht ein Geständnis ab. Er fasst fünf Jahre Haft aus.
Sie wohnten Tür an Tür in einem Asylquartier in Graz und kannten einander gut - „Ich habe ihn wie meinen eigenen Sohn betrachtet, bis die Tat passiert ist“, sagte der Angeklagte sogar beim Prozess am Mittwoch. Bei besagter Tat handelt es sich um den Vorwurf der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
Angeklagter hat selbst acht Kinder
Im Juni soll der 44-jährige Syrer - selbst achtfacher Vater - einen Buben aus einer Nachbarwohnung im Bad festgehalten und vergewaltigt haben, nachdem der Zehnjährige sich bei seinem Nachbarn einen Staubsauger ausleihen wollte. Schon zuvor soll es laut Staatsanwaltschaft zu Annäherungsversuchen gekommen sein, bei denen der Bub immer davongelaufen sei. An einem Tag im Juni schlug der 44-Jährige dann zu.
Das Opfer kam verstört und verweint in die eigene Wohnung zurück, schilderte der Bruder im Zeugenstand. „Es gibt DNA-Spuren, die die Aussage des Opfers ganz klar belegen“, betonte der Staatsanwalt.
„Habe ihn wie Sohn gesehen“
Hatte der Angeklagte zunächst alles geleugnet, zeigte er sich beim Prozess geständig. „Ich bin schuldig, es war ein Fehler“, sagte der 44-Jährige, der seit 2021 als Asylwerber in Österreich lebt. „Es war kein Fehler, es war ein Verbrechen“, korrigierte ihn die Richterin. Sobald die Richterin auf die konkrete Tat zu sprechen kam, wich er aus. „Ich habe ihn bis dahin fast wie einen Sohn gesehen“, beteuerte er und meinte, die ersten Annäherungsversuche seien „im Spaßbereich“ gewesen.
Die Kinder und Frau seines Mandanten seien in der Türkei, wie der Anwalt des Syrers ausführte. „Er ist eine einfach strukturierte Persönlichkeit. Aufflammendes sexuelles Verlangen führte zu einem plötzlichen Tatimpuls, es war keine geplante Tat“, so der Jurist.
Darauf bezogen fragte die Richterin, warum sich der Angeklagte nicht anders Befriedigung verschaffen habe, statt einen Zehnjährigen zu vergewaltigen. „Der Teufel hat mich verwirrt“, antwortet der 44-Jährige.
Der Schöffensenat verurteilte den Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig).
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