Versuchter Mord

Geschworene machen keine Anstalten bei 83-Jährigem

Burgenland
06.12.2023 15:15

Dementer Burgenländer wollte seine Ehefrau (87) mit einem Stromkabel töten und dann selbst aus dem Leben  scheiden. Nach dem Urteil beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt darf er seine letzten Jahre im Altersheim verbringen.

Was tun, als Berichterstatter? Schreiben, dass der 83-Jährige am 30. Juli heimtückisch versucht hat, seine Ehefrau (87) „nach mehr als 50 glücklichen Jahren“ mit einem Stromkabel umzubringen? Oder ihn in den Arm nehmen und sagen: „Alles wird gut!“

„Er hat sich wertlos gefühlt“
Der Mann aus dem Bezirk Oberwart misst nicht mehr als 160 Zentimeter. Er trägt ein Hörgerät und tut sich trotzdem schwer, sinnerfassend zu verstehen. „Er hat immer alles gemacht daheim und es nicht verwunden, dass er nicht mehr so kann wie früher. Er hat sich wertlos gefühlt“, sagt die Tochter beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt, wo die Geschwornen über eine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt zu beraten hatten. Denn:

„Mittelschwere Demenz“
Mordanklage gibt es keine, der Südburgenländer war laut Gutachten zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Zumindest eine „mittelschwere Demenz“ wurde diagnostiziert, dazu gesellt sich eine nachhaltige psychische Störung, Und Parkinson hat das Primärstadium längst überschritten.

„Ich wollte sie umbringen und dann mich“, so der gelernte Elektriker, der „eine Zehntelsekunde das Kabel mit den blanken Polen auf den Handrücken gedrückt hatte. “Das habe ich ihr vorher auch gesagt. Sie meinte nur: Bist du narrisch?„ Ein Schrei, und die 24-Stunden-Pflegerin der Frau entriss dem Mann das Kabel. Apropos:

Pflegerin sprach nicht Deutsch
Die Misere begann im Februar 2022, nachdem die schwer demente Gattin bettlägerig geworden war. “Ich habe die Pflegerinnen nicht ausgehalten. Es war nichts mehr wie früher. Dauernd war eine da, und die konnten kein Deutsch.„ Selbst habe er sich nicht kümmern können. “Ich kann nur 20 Kilo heben. Christine hat 70."

Die Geschwornen folgten einer Möglichkeit, die ihnen der Gerichtspsychiater offeriert hatte: Schuldig ja, aber keine Einweisung in eine geschlossene Anstalt, sondern: Ein Platz im Altersheim mit psychiatrischer Behandlung und psychopharmakologischer Therapie. Nicht nur die Tochter nickte zustimmend.

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