Des einen Freud, des anderen Leid. Das ist der viele Neuschnee in Salzburg. Mit einer detaillierten Broschüre erinnert der Magistrat Hausbesitzer an ihre Pflichten.
Der üppige Schneefall von Freitag und Samstag behinderte am Montagmorgen viele Salzburger. Schulkinder und Erwerbstätige mussten wegen zahlreicher ungeräumter Gehsteigeabschnitte vor Privathäusern auf die Straße ausweichen. Aber was genau sind eigentlich die Pflichten von Hausbesitzern bei Schneelage?
Räumen ist Vorschrift von 6 bis 22 Uhr
Laut Straßenverkehrsordnung herrscht Räumpflicht für den „eigenen“ Gehsteig in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Der Gehsteig ist mit Splitt zu streuen, wenn er nach der Räumung rutschig oder eisig ist. Auf der Straße darf der weggeschaufelte Schnee nicht landen. Wenn städtische Räumfahrzeuge diesen auf Gehsteige hieven, müssen Hausbesitzer wieder von vorne mit dem Schaufeln anfangen. So lautet ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, erklärt die zuständige Baustadträtin Anna Schiester.
Weitere Erklärungen liefert der Magistrat Salzburg in der Broschüre „Weg mit dem Schnee“. So müssen Dächer schnellstmöglich von Schneewechten und Eiszapfen befreit werden. Salzstreuen sowie andere Auftaumittel sind nicht erlaubt.
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