Zehn Millionen Euro gibt es für Blackout-Prävention in 100 Pflegeheimen in ganz Niederösterreich. Das Geld soll in Notstromaggregate und energiesparende Beleuchtung investiert werden.
Stell dir vor, es geht das Licht aus! – Was viele Niederösterreicher für ein überzeichnetes Schreckensszenario halten, könnte rascher real werden, als ihnen lieb ist – und vor allem in sensiblen Versorgungsbereichen erheblichen Schaden anrichten. So auch in den heimischen Pflegeheimen. Auf Initiative von Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister wurde in jetzt in der Landesregierung daher eine Förderung in der Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro zur Steigerung der Versorgungssicherheit in den Pflege- und Betreuungszentren im Krisenfall beschlossen.
Notstromaggregate stellen die Versorgung sicher
„Mit dieser Förderung soll gewährleistet sein, dass unsere älteren Landsleute auch im Notfall ausreichend und bestmöglich versorgt werden können – etwa durch den Ankauf von Notstromaggregaten“, erklärt Teschl-Hofmeister. Zur Abdeckung der Kosten gewährt das Land den Betreibern der insgesamt 53 privaten Pflegeheime mit Vertrag und den 47 Betreuungszentren der Landesgesundheitsagentur eine Förderung in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Heim.
Wofür das Geld verwendet werden soll
Mit diesen Geldern sollen die Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Absicherung der Versorgungssicherheit, wie beispielsweise der Schaffung von unabhängigen Energiequellen oder auch der Herstellung der sogenannten Inselnetzfähigkeit von Photovoltaik-Anlagen unterstützt werden. Zudem werden auch Maßnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauches – etwa die Umstellung von Heizsystemen, thermisch-energetische Sanierungen, die Umrüstung auf energiesparende Beleuchtungssysteme – von diesem neuen Fördertopf profitieren.
Stufenplan priorisiert kritische Infrastruktur
Im Falle eines Blackouts sieht das Gesetz einen Plan mit drei verschiedenen Eskalationsstufen vor. Im ersten Schritt sollen die Länder zum freiwilligen Energiesparen aufgerufen, in Stufe zwei von den Ländern angeordnete Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Erst bei Stufe drei sind auch „kontrollierte Abschaltungen“ vorgesehen, bei denen Spitäler und Pflegeheime aber Sonderstatus genießen sind.
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