Schuld war die Schule

Achtjährigen entführt: Haftstrafe für die Mutter

Burgenland
24.11.2023 15:25

Eine Südburgenländerin (36) war viereinhalb Jahre mit ihrem heute zwölfjährigen Sohn im Ausland, obwohl dessen Vater das alleinige Sorgerecht hatte. Angeblich, um sich zu stellen, kam die Frau im Oktober zurück nach Österreich. Dem ist die Polizei zuvorgekommen.

Die studierte Sozio- und Psychologin, die auch die Montessori-Akademie erfolgreich durchlaufen hat, „war vom staatlichen Schulsystem nicht überzeugt“. Ergo schnappte sich die Südburgenländerin ihren damals achtjährigen Sohn und setzte sich in die Schweiz ab. „Ich wollte es ihm ersparen.“

„Nicht gewusst“, dass Ex-Ehemann Sorgerecht hat
Dabei hätte sie den Buben am 12. März 2019 zu dessen Vater bringen sollen – einen Monat davor war dem Mann vom Gericht in Wiener Neustadt das alleinige Sorgerecht zuerkannt worden. „Das habe ich nicht gewusst“, sagte die 36-Jährige am Freitag beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt, wo sie sich wegen Kindesentziehung zu verantworten hatte.

Schwarzarbeit am Pferdehof
Mehr als viereinhalb Jahre dauerte die Flucht, ehe die Frau am 5. Oktober 2023 im steirisch-burgenländischen Grenzgebiet auf dem Hochkogel verhaftet wurde. Die Reise hatte das Mutter-Sohn-Gespann zuerst in die Schweiz geführt, dann lebten die beiden in Spanien. Zuletzt arbeitete die Frau als Schwarzarbeiterin auf einem Pferdehof in Portugal.

Oft Identität geändert
Von der internationalen Fahndung und der Hinweisprämie in Höhe von 5000 Euro will die Entführerin nichts gewusst haben. Wobei: Warum hat sie dann laufend die Identität geändert und das Kind nicht beim Namen genannt in der Öffentlichkeit?

Leben in „einer Art Kommune“
„Er hat ein Leben geführt, das ihm guttut“, hieß es im Gerichtssaal. In einer Art Kommune sei der Bub mit Gleichaltrigen beisammen gewesen. Für die schulische Ausbildung habe die ehemalige Lehrerin selbst gesorgt. „Wenn sie in Portugal geblieben wäre, bis der Sohn 18 ist, würde sie heute nicht hier sitzen“, sagte die Anwältin. „Dort kontrolliert keiner!“ Allerdings sei der Wunsch größer gewesen, die Heimreise anzutreten, hier reinen Tisch zu machen und sich zu entschuldigen. Stellen habe sie sich wollen. „Dem ist die Polizei zuvorgekommen.“

Seit der Inhaftierung befindet sich der Bub in der Obhut des Vaters. Die Mutter hatte dem Ex einen Brief geschrieben, in dem steht, wie er mit dem verlorenen Sohn umzugehen habe. Dem Vernehmen nach geht es dem Zwölfjährigen gut.

Vom Gefängnis ins Gasthaus
Das Urteil - 15 Monate Gefängnis, davon drei unbedingt - ist rechtskräftig. Die U-Haft wird angerechnet, Anfang Jänner wird die Akademikerin in einem Gasthaus im Südburgenland zu arbeiten beginnen.

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