Die Arbeiterkammer begrüßt ein Aus für die umstrittene „Online-Lotterie“. Ab dem 1. Jänner 2024 sollen für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie Speicher die Umsatzsteuer fallen.
Vom Umweltministerium wurden im April des Vorjahres 300 Millionen Euro an Förderungen für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen präsentiert. Soweit so gut: Für einen Pensionisten aus dem Bezirk Oberwart klang dies sehr erfreulich, war er doch gerade dabei, eine PV-Anlage für sein Einfamilienhaus anzuschaffen. Die Enttäuschung kam, als er versuchte, beim Online-Portal der Fördergesellschaft einen Investitionszuschuss zu beantragen. Dreimal versuchte er bei der „Online-Lotterie“ ein Ticket zu ziehen – immer vergeblich! Der Ansturm war so groß, dass die Möglichkeit zur Beantragung in etwas mehr als einer Minute wieder geschlossen wurde.
Verbesserungen der Fördermodalitäten gefordert
Wie viele andere suchte der Südburgenländer danach Rat bei der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer. Im Mai gab es deshalb einen Antrag in der AK-Vollversammlung, mit dem Verbesserungen der Fördermodalitäten bzw. die Weiterführung der Förderungen gefordert wurden.
Ab 1. Jänner 2024 Verbesserungen in Sicht
Nun gibt es gute Neuigkeiten: Ab 1. Jänner 2024 werden Verbesserungen versprochen. So soll für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie Speicher die Umsatzsteuer fallen – die Teilnahme an der „Online-Lotterie“ für eine Förderung ist nicht mehr notwendig. „Das ist eine wesentliche Erleichterung für Konsumenten. Die Zeiten von Ticket ziehen und geschlossene ,Fördercalls‘ in nur wenigen Minuten sollte damit endlich vorbei sein“, so AK-Konsumentenschützer Christian Koisser.
Für den Südburgenländer kommt diese Verbesserung aber leider zu spät. Er musste seine PV-Anlage selbst finanzieren.
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